Der (DSLV) Deutsche Speditions- und Logistikverband hat die ADSp 2017 übersetzt und empfiehlt es Spediteuren, die internationale Aufträge abwickeln, ab 1.1.2017 zur Anwendung.
Zur deutschen und englischen Version geht es jeweils per Klick unter diesem Text.
Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) tritt am 1. Sept. 2011 in Kraft.
Ab 1. September 2011 ist die neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gültig. Für den Luftfrachtverkehr muss ab diesem Zeitpunkt kein Gefahrgutbeauftragter mehr bestellt werden, weil diese Regelung gestrichen wurde. Der Name des Gefahrgutbeauftragten muss allen Mitarbeitern im Betrieb schriftlich angezeigt werden. Sie könnten dieser Pflicht z. B. durch Aushänge an geeigneten Stellen in Ihrem Betrieb nachkommen. Neu ist jetzt auch, dass Sie im Jahresbericht angeben müssen, ob Ihr Unternehmen ab September an der Beförderung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotential beteiligt ist. Vgl. 1.10.3 ADR, RID, ADN/1.4.3 IMDG-Code. Die Veröffentlichung der neuesten Fassung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ist bereits im Bundesgesetzblatt erfolgt. Wir fügen diese als pdf-Datei unter diesem Text als Download oder zum Ausdruck für Sie ein. BGBl. Nr. 9 Teil 1 v....
mehrWeitere Schriftliche Weisungen nach ADR 2011 kostenlos in unserem Downloadbereich.
In unserem Downloadbereich haben wir weitere Schriftliche Weisungen nach ADR 2011 kostenlos für Sie bereit gestellt oder folgen Sie dem direkten Link zur UNECE.org-Seite. Bitte, denken Sie daran, dass nur farbig ausgedruckte Expemplare gültig sind!
mehrDer Verkehr in Hamburg-Wilhelmsburg erstickt am Baustellen-Chaos!
Seit 1985 arbeite ich in Hamburg Wilhelmsburg. Was viele vielleicht nicht wissen ist, dass Wilhelmsburg eine Insel und von Norder- und Süderelbe umschlossen ist. Daher ist ihre Erreichbarkeit limitiert. Die Nähe zum angrenzenden Hamburger-Freihafen sowie die Erreichbarkeit der Autobahnen A1 und A7 waren für uns bei der Standortwahl als ideal zu bezeichnen. Die im Laufe der Jahre damit einhergehenden Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an Straßen und Brücken haben nicht nur unsere Geduld sehr oft sehr stark strapaziert. Versäumnisse der Stadt, die Verkehrsinfrastruktur dem stetig steigenden Lieferverkehr im Freihafen und den angrenzenden Stadtteilen anzupassen, sind entweder nur zeitverzögert oder halbherzig umgesetzt oder zerredet worden und haben den Lieferverkehr eher entschleunigt. Was sich die Stadt allerdings in diesem Sommer hinsichtlich ihrer Baustellenplanung im Bereich südlich der Norderelbe hat einfallen lassen, schlägt bisher erlebtes um Längen und kann nur als einziges Chaos bezeichnet werden. Zu den Standardbaustellen Köhlbrand- und Rethebrücke, Hohe-Schaar-Straße und IGA-Gelände, die den Verkehr in Wilhelmsburg zu Spitzenzeiten bereits sehr stark beeinträchtigen, strahlen jetzt ebenfalls die Baustellen an den Elbbrücken und im Bereich des Autobahnkreuzes Süd-Ost noch zusätzlich nicht nur auf Wilhelmsburg aus. Fahrzeiten in den Nachmittags- bzw. Feierabendstunden ab Hohe Schaar, um das Kreuz Süd-Ost oder um die Elbbrücken passieren zu können, von ca. 1 ½ – 2 Stunden sind z. Zt. keine Seltenheit, für den Liefer- und Personenverkehr unerträglich und grenzen an „Freiheitsberaubung“. Ausweichstecken sind ebenfalls überlastet und keine Alternativen. Egal, was Sie geschäftlich oder privat auch planen, durch das angerichtete Baustellenchaos sind Ihre Terminplanungen reine Makulatur. Deshalb planen Sie für Ihre Zu- und Abfahrt zu uns auf jeden Fall mehr Zeit ein. Auf Anfrage unseres V.S.H., bzw. des Landesverbandes Strassenverkehrsgewerbe Hamburg e. V., bei der Koordinierungsstelle (KOST) für Baustellen in Hamburg nach dem Sinn dieser Planungen, wurde anl. Erklärung abgegeben, dessen Inhalt m. E. am Sachverstand dieser Stelle zweifeln lässt. Die Anfrage, bzw. die Antwort könnten Sie durch Anklicken oder herunterladen jetzt hier nachlesen. VSH 55_2011 VSH...
mehrDas ADR 2011 gilt seit d. 1. Juli 2011!
Das neue ADR 2011 gilt seit knapp 2 Wochen. Viele haben es offensichtlich noch nicht bemerkt. Damit ist natürlich auch die gern zitierte Übergangsfrist für das alte ADR 2009 am 30. Juni 2011 abgelaufen. Bei unseren täglichen Fahrzeugenkontrollen mittels ADR-Checkliste, sind uns bei Selbstabholern diese beiden folgenden Mängel besonders häufig aufgefallen: 1) Die Kraftfahrer sind zu 80 % noch mit den alten Schriftlichen Weisungen nach ADR 2009 unterwegs. (die Schriftlichen Weisungen nach ADR 2011 könnten Sie sich in unserem Downloadbereich kostenlos herunterladen bzw. ausdrucken, wenn Sie diese auch farbig ausdrucken könnten!) 2) In den Beförderungspapieren fehlt hinter der Bezeichnung des Stoffes oftmals der Zusatz „umweltgefährdend“, wenn es sich eben um umweltgefährdende Stoffe handelt und diese ebenfalls mittels Gefahrzettel Fisch/Baum gekennzeichnet sind. Lesen Sie hierzu mehr darüber in meinem Blogbeitrag v. 29. Juli 2011 (Teil 7) Statten Sie deshalb Ihre Kraftfahrer mit den nach ADR 2011 geltenden neuen Unterlagen aus, bevor Sie hierüber in der nächsten ADR-Kontrolle kostenpflichtig nachgeschult...
mehrDie Tunnelregelungen haben sich beim Gefahrguttransport gem. ADR geändert!
In Kap. 1.9.5 des ADR wird die Durchfahrt von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern durch Tunnel auf Grund der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) geregelt. Nach erfolgter Risikoabschätzung wird eine Tunnelkategorie festgelegt und diese dann über das ADR-Übereinkommen kommuniziert. Die Einstufung selbst erfolgt durch die Mitgliedsstaaten. Gem. ADR-Übereinkommen (Unterabschnitt 1.9.5.3.5) sehen diese Zusatzzeichen wie folgt aus: Die Mitgliedsstaaten veröffentlichen ihre Entscheidungen über ihre Tunnelkategorien anschließend bei der UN-ECE (United Nations Economic Commission for Europe) in Genf. Sie finden diese aktuelle Auflistung am Ende dieses Textes als pdf-Datei oder dem UN-ECE-Link. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Angaben zur Schweiz bei der UN-ECE nicht korrekt sind. Auf der Homepage der UN-ECE werden die Angaben zu den Tunnelregelungen aktuell nicht genannt. Nach Bestätigung des schweizerischen Verbandes Association suisse des transports routiers (ASTAG) bestehen die früheren Regelungen nach wie vor. Diese Angaben könnten Sie dem an Ende dieses Textes stehenden pdf-Dokument des BGL entnehmen. Der Kennedytunnel in Antwerpen (Belgien) wurde der UN-ECE immer noch nicht gemeldet, obwohl er tatsächlich gekennzeichnet ist und mit Tunnelcode „D“ eingestuft ist! Daher gilt auch diese Einstufung als verbindlich und ist zwingend zu beachten! Der belgische Verband Federation Belge des Transporteurs (FEBETRA) ist hierüber informiert und hat die Regierung entsprechend gebeten, die Angaben bei UN-ECE zu aktualisieren. Über weitere Änderungen zu Tunnelregelungen lesen sie hier: In Deutschland sind besonders für Baden-Württemberg neue Tunnelregelungen hinzugekommen. In Niedersachsen wurden die Beschränkungen des Wesertunnels (B 437) aufgehoben. Für Tschechien und die Türkei wurden neue Tunnelregelungen aufgenommen. Die Türkei hält sich jedoch bisher nicht an die Klassifizierungsgruppen, sondern verbietet die generelle Beförderung gefährlicher Güter in den genannten Tunneln. Großbritannien, Norwegen und Österreich haben ebenfalls Änderungen bekannt gegeben. Die Auflistung der aktuellen Tunnelcodes könnten Sie sich hier ansehen oder herunterladen. Tunnelregelungen E145-11A...
mehrDie Berechnung der Tageslenkzeit wurde gem. der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 neu gefasst.
Am 07.06.2011 wurde in Brüssel eine Änderung der Grundlagen für die Berechnung von Verstößen gegen die Lenk-und Ruhezeiten beschlossen, welche Auswirkungen auf die Verstoßauswertung von Fahrerkartendaten hat und bei der Kontrolle der Tachographendaten berücksichtigt werden muss. Bisher war es so, dass durch die Unterschreitung der täglichen Ruhezeiten mindestens 9 Stunden die Lenkzeiten von dem jeweiligen Tag vor und nach der Ruhezeit addiert wurden. Dadurch entstand ein sehr teurer Verstoß. Nach dem neuen EU-weit gültigen Gesetz dürfen die beiden Lenkzeiten nun nur noch addiert werden, wenn die Ruhezeit um mehr als 2 Stunden unterschritten wird. (Quelle: Tachex GmbH) Den entsprechenden Gesetzestext könnten Sie hier anklicken, herunterladen oder ausdrucken....
mehrLkw-Fahrverbote im Sommer 2011.
LKW-Fahrverbot – Auch in diesem Jahr gibt es in Deutschland und einigen anderen europäischen Ländern auf wichtigen Autobahnen und Bundesstraßen ein zusätzliches Fahrverbot für Lkw in der Hauptreisezeit. Das zusätzliche Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern gilt in Deutschland an allen Samstagen im Juli und August von 7 bis 20 Uhr. Betroffen sind die wichtigsten Autobahnen sowie stark befahrene Bundesstraßen....
mehrADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet heute, am 30 Juni 2011! (Teil 8)
In meiner kleinen Informationsreihe über das neue ADR 2011, das am 1. Juli 2011 in Kraft tritt, hatte ich Sie mit ein paar Neuerungen vertraut gemacht. In dieser kurzen Zusammenfassung lesen Sie jetzt, ob Sie folgende Punkte bereits in Ihrem Betrieb umgesetzt haben: – Ihre alten Vorschriften sind aus dem Verkehr gezogen und entfernt worden, es gilt nur noch Aktuelles. – Alle am Gefahrguttransport Beteiligten wurden vor Aufnahme Ihrer Tätigkeiten geschult bzw. unterwiesen. – Die neuen UN-Nummern wurden überprüft und Umklassifizierungen ggfs. vorgenommen. – Die neuen Gefahrzettel für Güter in begrenzten Mengen wurden besorgt und sind verfügbar. – Ihre Gefahrgutdatensätze in der EDV wurden überprüft und entsprechend neu aufgespielt. – Im Beförderungspapier wird, wenn erforderlich, der Textzusatz „umweltgefährdend“ geführt. – Der neue Gefahrzettel für umweltgefährdende Stoffe (ohne Träne) wird verwendet. – Der Begriff Abfall wird jetzt hinter und nicht mehr vor der UN-Nr. niedergeschrieben. – Die neuen schriftlichen Weisungen sind in den Fahrermappen im Fahrerhaus vorhanden. – Sie kennen die neue ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Schein) im Scheckkartenformat. (lesen Sie dazu auch meinen Blogartikel v. 28. März 2011) Im Sinne sicherer Gefahrguttransporte wünsche ich Ihnen einen guten Start mit dem neuen ADR...
mehrADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 7)
Ab 1. Juli 2011 gilt das neue ADR 2011. Sind Sie und Ihre Mitarbeiter bei Gefahrguttransporten darauf vorbereitet? Heute: Vergessen Sie das „Umweltgefährdend“ nicht! Bei Gefahrguttransporten von umweltgefährdenden (m. p. = Marine Pollutant) Stoffen nach ADR 2011, die mit Gefahrzettel „Toter Fisch/Baum“ gekennzeichnet sind, ist dieses im Beförderungspapier textlich zu erfassen. UN-Nummer, offizielle Benennung, Nummer der Gefahrzettelmuster, ggf. Verpackungsgruppe, Tunnelbeschränkungscode in Klammern, „UMWELTGEFÄHRDEND“ z. B.: UN 1203, Benzin, 3, II(E), umweltgefährdend Überprüfen Sie vor dem Gefahrguttransport, ob die Bezettelung der zu transportierenden Gebinde mit dem textlichen Inhalt Ihres Beförderungspapieres im Einklang stehen. Morgen: Zusammenfassung, haben Sie jetzt an alles...
mehrADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 6)
In 2 Tagen läuft das alte ADR 2009 aus und das neue ADR 2011 gilt ab 1. Juli 2011. Lesen Sie heute eine weitere Folge meiner Informationen über relevante Neuerungen. Heute: Wohin mit der Bezeichnung „Abfall“? Bei Gefahrguttransporten von Abfällen wird das Wort „Abfall“ weiter verwendet. Es rückt jedoch im Bezeichnungstext weiter nach hinten. ADR 2009: Abfall, UN 1203, Benzin, 3, II, (D/E) ADR 2011: UN 1203, Abfall, Benzin, 3, II, (D/E) Anmerkung des Autors. Leider gibt es m. E. auch weniger oder kaum nutzbringende Änderungen. Diese hier wird den Beteiligten außer Kosten für die Änderung ihrer Formulare und/oder EDV Programme keine wirklichen Fortschritte bescheren. Der Harmonisierungsgedanke erschließt sich für mich an dieser Stelle nicht wirklich. Morgen: Vergessen Sie das „Umweltgefährdend“...
mehr