Gepostet by on Jun 28, 2011 in Allgemein | Keine Kommentare

ADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 6)

   In 2 Tagen läuft das alte ADR 2009 aus und das neue ADR 2011 gilt ab 1. Juli 2011. Lesen Sie heute eine weitere Folge meiner Informationen über relevante Neuerungen.

Heute: Wohin mit der Bezeichnung „Abfall“?

   Bei Gefahrguttransporten von Abfällen wird das Wort „Abfall“ weiter verwendet. Es rückt jedoch im Bezeichnungstext weiter nach hinten.

ADR 2009: Abfall, UN 1203, Benzin, 3, II, (D/E)

ADR 2011:  UN 1203, Abfall, Benzin, 3, II, (D/E)

   Anmerkung des Autors. Leider gibt es m. E. auch weniger oder kaum nutzbringende Änderungen. Diese hier wird den Beteiligten außer Kosten für die Änderung ihrer Formulare und/oder EDV Programme keine wirklichen Fortschritte bescheren. Der Harmonisierungsgedanke erschließt sich für mich an dieser Stelle nicht wirklich.

Morgen: Vergessen Sie das „Umweltgefährdend“ nicht!