Gepostet by on Jul 5, 2011 in Gefahrgut-Transport | Keine Kommentare

Die Berechnung der Tageslenkzeit wurde gem. der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 neu gefasst.

Am 07.06.2011 wurde in Brüssel eine Änderung der Grundlagen für die Berechnung von Verstößen gegen die  Lenk-und Ruhezeiten beschlossen, welche Auswirkungen auf die Verstoßauswertung von Fahrerkartendaten hat und bei der Kontrolle der Tachographendaten berücksichtigt werden muss.

Bisher war es so, dass durch die Unterschreitung der täglichen Ruhezeiten mindestens 9 Stunden die Lenkzeiten von dem jeweiligen Tag vor und nach der Ruhezeit addiert wurden. Dadurch entstand ein sehr teurer Verstoß.

Nach dem neuen EU-weit gültigen Gesetz dürfen die beiden Lenkzeiten nun nur noch addiert werden, wenn die Ruhezeit um mehr als 2 Stunden unterschritten wird. (Quelle: Tachex GmbH)

Den entsprechenden Gesetzestext könnten Sie hier anklicken, herunterladen oder ausdrucken. EU_Verordnung