Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) tritt am 1. Sept. 2011 in Kraft.
Ab 1. September 2011 ist die neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gültig. Für den Luftfrachtverkehr muss ab diesem Zeitpunkt kein Gefahrgutbeauftragter mehr bestellt werden, weil diese Regelung gestrichen wurde. Der Name des Gefahrgutbeauftragten muss allen Mitarbeitern im Betrieb schriftlich angezeigt werden. Sie könnten dieser Pflicht z. B. durch Aushänge an geeigneten Stellen in Ihrem Betrieb nachkommen.
Neu ist jetzt auch, dass Sie im Jahresbericht angeben müssen, ob Ihr Unternehmen ab September an der Beförderung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotential beteiligt ist. Vgl. 1.10.3 ADR, RID, ADN/1.4.3 IMDG-Code.
Die Veröffentlichung der neuesten Fassung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ist bereits im Bundesgesetzblatt erfolgt. Wir fügen diese als pdf-Datei unter diesem Text als Download oder zum Ausdruck für Sie ein.