Gepostet by on Jul 14, 2011 in Gefahrgut-Transport | Keine Kommentare

Das ADR 2011 gilt seit d. 1. Juli 2011!

Das neue ADR 2011 gilt seit knapp 2 Wochen. Viele haben es offensichtlich noch nicht bemerkt. Damit ist natürlich auch die gern zitierte Übergangsfrist für das alte ADR 2009 am 30. Juni 2011 abgelaufen.

Bei unseren täglichen Fahrzeugenkontrollen mittels ADR-Checkliste, sind uns bei Selbstabholern diese beiden folgenden Mängel besonders häufig aufgefallen:

1)    Die Kraftfahrer sind zu 80 % noch mit den alten Schriftlichen Weisungen nach ADR 2009 unterwegs. (die Schriftlichen Weisungen nach ADR 2011 könnten Sie sich in unserem Downloadbereich kostenlos herunterladen bzw. ausdrucken, wenn Sie diese auch farbig ausdrucken könnten!)

2)    In den Beförderungspapieren fehlt hinter der Bezeichnung des Stoffes oftmals der Zusatz „umweltgefährdend“, wenn es sich eben um umweltgefährdende Stoffe handelt und diese ebenfalls mittels Gefahrzettel Fisch/Baum gekennzeichnet sind. Lesen Sie hierzu mehr darüber in meinem Blogbeitrag v. 29. Juli 2011 (Teil 7)

Statten Sie deshalb Ihre Kraftfahrer mit den nach ADR 2011 geltenden neuen Unterlagen aus, bevor Sie hierüber in der nächsten ADR-Kontrolle kostenpflichtig nachgeschult werden.