Veröffentlicht am 30. August 2011 in Allgemein

Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) tritt am 1. Sept. 2011 in Kraft.

   Ab 1. September 2011 ist die neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gültig. Für den Luftfrachtverkehr muss ab diesem Zeitpunkt kein Gefahrgutbeauftragter mehr bestellt werden, weil diese Regelung gestrichen wurde. Der Name des Gefahrgutbeauftragten muss allen Mitarbeitern im Betrieb schriftlich angezeigt werden. Sie könnten dieser Pflicht z. B. durch Aushänge an geeigneten Stellen in Ihrem Betrieb nachkommen.     Neu ist jetzt auch, dass Sie im Jahresbericht angeben müssen, ob Ihr Unternehmen ab September an der Beförderung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotential beteiligt ist. Vgl. 1.10.3 ADR, RID, ADN/1.4.3 IMDG-Code.    Die Veröffentlichung der neuesten Fassung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ist bereits im Bundesgesetzblatt erfolgt. Wir fügen diese als pdf-Datei unter diesem Text als Download oder zum Ausdruck für Sie ein. BGBl. Nr. 9 Teil 1 v....

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Veröffentlicht am 25. Juli 2011 in Gefahrgut, Logistik allgemein

Der Verkehr in Hamburg-Wilhelmsburg erstickt am Baustellen-Chaos!

   Seit 1985 arbeite ich in Hamburg Wilhelmsburg. Was viele vielleicht  nicht wissen ist, dass Wilhelmsburg eine Insel und von Norder- und Süderelbe umschlossen ist. Daher ist ihre Erreichbarkeit limitiert. Die Nähe zum angrenzenden Hamburger-Freihafen sowie die Erreichbarkeit der Autobahnen A1 und A7 waren für uns bei der Standortwahl als ideal zu bezeichnen.    Die im Laufe der Jahre damit einhergehenden Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an Straßen und Brücken haben nicht nur unsere Geduld sehr oft sehr stark strapaziert.    Versäumnisse der Stadt, die Verkehrsinfrastruktur dem stetig steigenden Lieferverkehr im Freihafen und den angrenzenden Stadtteilen anzupassen, sind entweder nur zeitverzögert oder halbherzig umgesetzt  oder zerredet worden und haben den Lieferverkehr eher entschleunigt.    Was sich die Stadt allerdings in diesem Sommer hinsichtlich ihrer Baustellenplanung im Bereich südlich der Norderelbe hat einfallen lassen,  schlägt bisher erlebtes um Längen und kann nur als einziges Chaos bezeichnet werden.    Zu den Standardbaustellen Köhlbrand- und Rethebrücke, Hohe-Schaar-Straße und IGA-Gelände, die den Verkehr in Wilhelmsburg zu Spitzenzeiten bereits sehr stark beeinträchtigen, strahlen jetzt ebenfalls die Baustellen an den Elbbrücken und im Bereich des Autobahnkreuzes Süd-Ost noch zusätzlich nicht nur auf Wilhelmsburg aus.    Fahrzeiten in den Nachmittags- bzw. Feierabendstunden ab Hohe Schaar, um das Kreuz Süd-Ost oder um die Elbbrücken passieren zu können, von ca. 1 ½ – 2 Stunden sind z. Zt. keine Seltenheit, für den Liefer- und Personenverkehr unerträglich und grenzen an „Freiheitsberaubung“. Ausweichstecken sind ebenfalls überlastet und keine Alternativen.    Egal, was Sie geschäftlich oder privat auch planen, durch das angerichtete Baustellenchaos sind Ihre Terminplanungen reine Makulatur. Deshalb planen Sie für Ihre Zu- und Abfahrt zu uns auf jeden Fall mehr Zeit ein.    Auf Anfrage unseres V.S.H., bzw.  des Landesverbandes Strassenverkehrsgewerbe Hamburg e. V., bei der Koordinierungsstelle (KOST) für Baustellen in Hamburg nach dem Sinn dieser Planungen, wurde anl. Erklärung abgegeben, dessen Inhalt m. E. am Sachverstand dieser Stelle zweifeln lässt. Die Anfrage, bzw. die Antwort könnten Sie durch Anklicken oder herunterladen      jetzt hier nachlesen.       VSH 55_2011  VSH...

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Veröffentlicht am 14. Juli 2011 in Gefahrgut-Transport

Das ADR 2011 gilt seit d. 1. Juli 2011!

Das neue ADR 2011 gilt seit knapp 2 Wochen. Viele haben es offensichtlich noch nicht bemerkt. Damit ist natürlich auch die gern zitierte Übergangsfrist für das alte ADR 2009 am 30. Juni 2011 abgelaufen. Bei unseren täglichen Fahrzeugenkontrollen mittels ADR-Checkliste, sind uns bei Selbstabholern diese beiden folgenden Mängel besonders häufig aufgefallen: 1)    Die Kraftfahrer sind zu 80 % noch mit den alten Schriftlichen Weisungen nach ADR 2009 unterwegs. (die Schriftlichen Weisungen nach ADR 2011 könnten Sie sich in unserem Downloadbereich kostenlos herunterladen bzw. ausdrucken, wenn Sie diese auch farbig ausdrucken könnten!) 2)    In den Beförderungspapieren fehlt hinter der Bezeichnung des Stoffes oftmals der Zusatz „umweltgefährdend“, wenn es sich eben um umweltgefährdende Stoffe handelt und diese ebenfalls mittels Gefahrzettel Fisch/Baum gekennzeichnet sind. Lesen Sie hierzu mehr darüber in meinem Blogbeitrag v. 29. Juli 2011 (Teil 7) Statten Sie deshalb Ihre Kraftfahrer mit den nach ADR 2011 geltenden neuen Unterlagen aus, bevor Sie hierüber in der nächsten ADR-Kontrolle kostenpflichtig nachgeschult...

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Veröffentlicht am 12. Juli 2011 in Gefahrgut-Transport

Die Tunnelregelungen haben sich beim Gefahrguttransport gem. ADR geändert!

In Kap. 1.9.5 des ADR wird die Durchfahrt von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern durch Tunnel auf Grund der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) geregelt. Nach erfolgter  Risikoabschätzung wird eine Tunnelkategorie festgelegt und diese dann über das ADR-Übereinkommen kommuniziert. Die Einstufung selbst erfolgt durch die Mitgliedsstaaten. Gem. ADR-Übereinkommen (Unterabschnitt 1.9.5.3.5) sehen diese Zusatzzeichen wie folgt aus: Die Mitgliedsstaaten veröffentlichen ihre Entscheidungen über ihre Tunnelkategorien anschließend bei der UN-ECE (United Nations Economic Commission for Europe) in Genf. Sie finden diese aktuelle Auflistung am Ende dieses Textes als pdf-Datei oder dem UN-ECE-Link. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Angaben zur Schweiz bei der UN-ECE nicht korrekt sind. Auf der Homepage der UN-ECE werden die Angaben zu den Tunnelregelungen aktuell nicht genannt. Nach Bestätigung des schweizerischen Verbandes Association suisse des transports routiers (ASTAG) bestehen die früheren Regelungen nach wie vor. Diese Angaben könnten Sie dem an Ende dieses Textes stehenden pdf-Dokument des BGL entnehmen. Der Kennedytunnel in Antwerpen (Belgien) wurde der UN-ECE immer noch nicht gemeldet, obwohl er tatsächlich gekennzeichnet ist und mit Tunnelcode „D“ eingestuft ist!   Daher gilt auch diese Einstufung als verbindlich und ist zwingend zu beachten! Der belgische Verband Federation Belge des Transporteurs (FEBETRA) ist hierüber informiert und hat die Regierung entsprechend gebeten, die Angaben bei UN-ECE zu aktualisieren. Über weitere Änderungen zu Tunnelregelungen lesen sie hier: In Deutschland sind besonders für Baden-Württemberg neue Tunnelregelungen hinzugekommen. In Niedersachsen wurden die Beschränkungen des Wesertunnels (B 437) aufgehoben. Für Tschechien und die Türkei wurden neue Tunnelregelungen aufgenommen. Die Türkei hält sich jedoch bisher nicht an die Klassifizierungsgruppen, sondern verbietet die generelle Beförderung gefährlicher Güter in den genannten Tunneln. Großbritannien, Norwegen und Österreich haben ebenfalls Änderungen bekannt gegeben. Die Auflistung der aktuellen Tunnelcodes könnten Sie sich hier ansehen oder herunterladen. Tunnelregelungen E145-11A...

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