Der (DSLV) Deutsche Speditions- und Logistikverband hat die ADSp 2017 übersetzt und empfiehlt es Spediteuren, die internationale Aufträge abwickeln, ab 1.1.2017 zur Anwendung.
Zur deutschen und englischen Version geht es jeweils per Klick unter diesem Text.
ADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 5)
In wenigen Tagen, am 1. Juli 2011, tritt das neue ADR 2011 in Kraft. Bis zum Start informiere ich Sie täglich über Veränderungen zum alten ADR 2009. Heute: Neue UN-Nummern und Umklassifizierungen Im Teil 3 (Gefahrguttabelle, Sondervorschriften, Freistellungen) wurden in der Gefahrguttabelle wieder viele Änderungen vorgenommen und integriert. Auf die m. E. wichtigsten möchte ich Sie Aufmerksam machen. Es wurden 16 neue UN-Nr. hinzugefügt und bei 9 Stoffen erfolgten Umklassifizierungen. Sichten Sie deshalb jetzt Ihre UN-Nummern und nehmen Sie ggfs. entsprechende Änderungen bzw. Umklassifizierungen vor. Morgen: Wohin mit der Bezeichnung „Abfall“...
mehrADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 4)
Heute: Neue Kennzeichnung für begrenzte Mengen. Am 1. Juli 2011 tritt das neue ADR 2011 in Kraft. Damit ändert sich auch die Kennzeichnung, bzw. der Gefahrzettel für den Transport in begrenzten Mengen. An diesem Bspl. verdeutliche ich Ihnen, wie er aussieht. Die wichtigsten Voraussetzungen bei Inanspruchnahme von LQ sind: Zusammengesetzte Verpackungen, zulässige Mengen je Innenverpackung, überwiegend max. 30 kg. je Außenverpackung. Wenn Sie LQ in Anspruch nehmen, müssen Sie jedoch die konkreten Anforderungen auf Grund Ihrer Stoffe und Mengen ermitteln und festlegen, weil Sie davon abhängig sind. Montag: Überprüfung und Klassifizierung der neuen...
mehrADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 3)
Am 1. Juli 2011 tritt das neue ADR 2011 in Kraft. Haben Sie an alles gedacht und die Neuerungen in Ihrem Betrieb umgesetzt? Bis zum Start informiere ich Sie täglich über relevanten Änderungen des ADR 2011. Heute: Die neuen Pflichten des Entladers. Entlader ist das Unternehmen, dass Container, Schüttgut-Container, MEGC (Multiple-Element Gas Container) etc. von einem Fahrzeug absetzt oder verpackte gefährliche Güter, Kleincontainer (Ibc) aus einen Fahrzeug oder Container auslädt oder Gefährliche Güter aus einem Tank oder Batteriefahrzeug etc. entleert. Z. B. bei der Befüllung von Kundentanks übernimmt der Kraftfahrer die Entladerpflichten. Die Pflichten des Entladers sind: Der Entlader hat zu überprüfen, ob die Informationen auf den Versandstücken, Tanks und Containern mit den Daten des Beförderungspapieres übereinstimmen. (zur Sicherstellung, dass die richtigen Güter entladen werden, was bei Befüllungen von Kunden-/Lagertanks besonders wichtig ist). Der Entlader hat vor und während der Entladung zu prüfen, ob Beschädigungen z. B. am Container, der Verpackung etc. vorliegen. Integrieren Sie deshalb die neuen Entladerpflichten nach ADR 2011 jetzt in Ihre Checklisten. Morgen: Neue Kennzeichnung für begrenzte Mengen....
mehrADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 2)
Wie ich Ihnen gestern in meinem Blogartikel angekündigt habe, informiere ich Sie bis zum Start des neuen ADR 2011, am 1. Juli 2011, täglich über relevante Neuerungen. Heute: Dokumentation im Unternehmen Auch wenn es nicht ausdrücklich im neuen ADR 2011 nachzulesen ist und als logische Konsequenz anzusehen ist, stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeiter nur noch Zugriff auf das neue Vorschriftenwerk des ADR 2011 haben. Tauschen Sie Ihre Dokumentation jetzt entsprechend aus und ziehen das alte Werk aus dem Verkehr. Sorgen Sie ebenfalls dafür, dass Ihr Kraftfahrer die neue schriftliche Weisung im Fahrerhaus mitführt. Morgen: Die neuen Pflichten des...
mehrADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 1)
Knapp 2 Wochen noch, dann müssen die Änderungen der Gefahrgutvorschriften nach ADR 2011 umgesetzt sein. Sind Sie und Ihre Mitarbeiter auf die neuen Gefahrgutvorschriften vorbereitet? Ist Ihre Dokumentation auf den neuesten Stand des ADR 2011 abgestimmt? Wenn ja, dann haben Sie Ihre Schularbeiten bereits erledigt. Wenn nicht, könnten Sie bis zum Start am 1. Juli 2011 täglich hier lesen, was es an relevanten Neuerungen im ADR 2011 gibt. Heute: Unterweisung nach 1.3 ADR: Sind Sie Gefahrgutbeauftragter oder Inhaber/Verantwortlicher eines Unternehmens auf dem Gebiet Gefahrgutlogistik und bringen Gefahrgut in den Verkehr? Dann müssen Sie Ihre Mitarbeiter gemäß Kapitel 1.3 ADR/RID unterweisen oder nach § 6 GbV (D) schulen. Haben Sie keine Zeit eine entsprechende Schulungsmaßnahme selbst zu erstellen oder durchzuführen? Dann wird es höchste Zeit dieses jetzt zu tun oder zu veranlassen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Ihnen weiterhelfen könnten. Morgen: Dokumentation im...
mehrHier finden Sie die finale Fassung der RSEB (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) jetzt.
In ein paar Tagen ist es soweit. Das ADR 2011 tritt am 1. Juli 2011 verbindlich in Kraft und in diesem Zusammenhang sind die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut RSEB (Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, GGVSEB, und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordungen) anzuwenden. Wir haben Ihnen die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebene Richtline in unserem Downloadbereich als pdf-Datei bereit gestellt....
mehrHier erhalten Sie die neue schriftl. Weisung in portugisisch nach ADR 2011 kostenlos.
Die offizielle portugiesische Version der Schriftlichen Weisungen nach dem ADR 2011 ist auf der UN ECE Homepage veröffentlicht worden. Damit sind nun die Schriftlichen Weisungen nach dem ADR 2011 in 18 Sprachen erhältlich. Wir haben die neuste Ausgabe in unserem Downloadbereich für Sie bereitgestellt. Den Link zur UN ECE-Seite finden Sie hier: http://live.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_linguistic_e.html...
mehrWie Sie Wartezeiten bei unseren Gefahrgut-Kontrollen zukünftig minimieren könnten, um Ihren Lkw für den Gefahrgut-Transport schneller abfertigen und beladen zu können.
In unserem Blogartikel v. 3. März 2011 hatten wir Sie darauf hingewiesen, dass bevor ein kennzeichnungspflichtiger Gefahrgut-Transport unserer Gefahrgutlager in Hamburg-Wilhelmsburg verlässt, jedes Fahrzeug von unseren Mitarbeitern auf die Vollständigkeit Ihrer Gefahrgutausrüstung hin überprüft wird. Hierbei ist es unerheblich ob wir Verlader oder Absender sind. Die damit gemachten Erfahrungen waren in den vergangenen gut 2 Monaten sehr unterschiedlich und teilweise, um es vorsichtig zu formulieren, recht abenteuerlich. Es gab Abholer die es selbst beim 3. Abholversuch nicht geschafft hatten, eine dem Gefahrgut-Transport angemessenen Gefahrgutausrüstung zu präsentieren, bzw. einen geeigneten Lkw einzusetzen. Die Gründe, warum Fahrzeuge zur Beladung mit Gefahrgut abgewiesen wurden, sind so vielschichtig wie die Anforderungen an einen Gefahrgut-Transport an sich. Hier einige Punkte, die bei uns z. T. nur noch Kopfschütteln ausgelöst haben: – Lkw ohne TÜV, – Lkw ohne orange Warntafeln, – Kraftfahrer ohne ADR-Schein, – Fehlende oder unvollständige Beförderungspapiere, – Fehlende Ausrüstungsgegenstände (z. B. Kanalabdeckung, Feuerlöscher, abgelaufen Augenspülflüssigkeit), – Fehlendes, nicht ausreichendes oder mangelhaftes Ladungssicherungsmaterial, – „Ich wusste gar nicht, dass es sich um Gefahrgut handelt. Könnten Sie nicht mal ein Auge zudrücken?“, – usw., usw. Wie Sie erkennen können, gibt es nach wie vor Transportunternehmer, die mit Gefahrgut-Transporten z. T. hoffnungslos überfordert sind. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, hier alle über den berühmten einen Kamm scheren zu wollen! Ich spreche hier hauptsächlich Selbstabholer an, bei der wir in unserer Eigenschaft als Verlader und nicht als Absender aktiv werden. Damit Ihre Gefahrgut-Abholungen zukünftig gleich beim 1. Mal erfolgen könnten, für Sie vergebliche Anfahrten wegfallen und bei uns wertvolle Arbeitszeiten durch Mehrfachkontrollen minimiert werden, sollten Sie sich bereits vor Übernahme Ihrer Gefahrgutsendung bei uns über die Vollständigkeit Ihrer Gefahrgutausrüstung überzeugen und evtl. fehlende oder mangelhafte Ausrüstungsgegenstände ergänzen oder ersetzten. Zukünftig haben wir für Gefahrgutabholer folgende Umgangsregelung vorgesehen: – Identifizierung des Abholers mit auszuliefernder Sendung im Büro (ohne Ladepapiere/-Referenz keine Abfertigung), – Aushändigung unserer Lkw-Checkliste _ADR 2011 7.5.1.2_ an den Kraftfahrer, – Selbständige Vorkontrolle durch den Kraftfahrer anhand unserer Checkliste, sucht und legt die Gefahrgutausrüstung für die weitere Überprüfung durch unseren Mitarbeiter bereit, – Der Mitarbeiter überprüft die bereitgelegte Gefahrgutausrüstung anhand der Checkliste und entscheidet über Beladung oder Zurückweisung des Fahrzeuges. Sollten Sie, bzw. der Fahrer Ihm Rahmen seiner eigenen Vorkontrolle bereits feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht den Anforderungen entspricht, bevor unser Mitarbeiter dieses feststellt, geben Sie die Lkw-Checkliste im Büro mit dem Hinweis des Mangels wieder ab. Wir bitten in gegenseitigem Interesse um Beachtung, bedanken und für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit hinsichtlich eines sicheren...
mehrGedanken zum Vorfeiertag in Hamburg.
Ich kann es nicht mehr hören. Am Donnerstag ist Vorfeiertag schallt es mir schon die ganze Woche über immer wieder entgegen. Normaler Arbeitstag? Von wegen. Da werden sich im Vorfeld schon die Köpfe darüber zerbrochen, wer wann am sog. Vorfeiertag den Löffel aus der Hand fallen lässt. Abnahme an den Terminals nur bis 12 oder vielleicht doch bis 13 Uhr? Oder besser nur Dienst nach Vorschrift, wie es so schön heißt? Viele machen viele verrückt, viele machen nicht das was sie sollen und viele machen mit. Lassen Sie uns doch bitte endlich mit diesem unzeitgemäßen Quatsch aufhören und uns unsere Arbeit machen. Danach bleibt immer noch genug Zeit zum Feiern. Wussten Sie übrigens, dass nach dem Tarifrecht als Vorfeiertage nur noch der 24.12. und 31.12. eines Jahres gelten. Gründonnerstag, Ostersamstag und Pfingstsamstag sind keine Vorfeiertage mehr. Warum ausgerechnet am 21. April 2011 ein Vorfeiertag sein soll, müsste mir mal jemand erklären. Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern trotzdem wunderschöne...
mehrWie Hamburg zukünftig mit Schiffen aus Japan umgeht.
Heute Morgen erhielten wir eine aktuelle Pressemitteilung der Logistik-Initiative Hamburg zum zukünftigen Umgang mit Schiffen aus Japan. Lesen Sie hier: Von: Logistik-Initiative Hamburg [mailto:info@hamburg-logistik.net] Gesendet: Dienstag, 12. April 2011 17:18 An: Heins, Uwe Betreff: Informationen zum Verfahren „Schiffe aus Japan“ Mitgliederinformation Sehr geehrter Herr Heins, nachfolgend erhalten Sie die nach der heutigen Landespressekonferenz herausgegebene Veröffentlichung bzgl. des Verfahrens „Schiffe aus Japan“ sowohl in Deutsch und in Englisch: „Die aus Sicherheitsgründen ohnehin bestehenden Meldeverpflichtungen werden erweitert. Zu den bereits bestehenden verpflichtenden Vorausangaben wird für Schiffe, die aus Tokio oder Yokohama kommen, oder die das Seegebiet um Fukushima durchfahren haben, der Fragenkatalog erweitert. Mindestens 24 Stunden vor dem Einlaufen in einen deutschen Hafen, wird beispielsweise vom so genannten Point of Contact (POC) erhoben, in welchen japanischen Häfen das Schiff festgemacht hatte, ob es dort Seewasser aufgenommen hat, welche Häfen zuvor auf der Rückfahrt angelaufen wurden und ob bzw. wo bereits Maßnahmen durchgeführt wurden. Die Angaben werden durch den PoC gesichtet und die relevanten Schiffe an die WSP-Leitstelle in Cuxhaven gemeldet. Diese Meldung wird dann, sofern Hamburg der Bestimmungshafen ist an den Führungs- und Lagedienst der Polizei als Meldekopf aller Hamburger Behörden weitergeleitet. Von dort würden die betroffenen Stellen sofort informiert werden und Polizeibeamte der Hamburger Wasserschutzpolizei, die ausgebildet sind, Kontaminationen festzustellen, würden dann die betreffenden Schiffe überprüfen. Zusammen mit dem Lotsen würden die Polizeibeamten in Brunsbüttel an Bord gehen und ihre Messungen bis Hamburg beendet haben. Sollte bei den Messungen ein Wert von 0,2 Mikrosievert/h überschritten werden, wird nach Rücksprache mit der Gesundheitsbehörde über das weitere Vorgehen entschieden. Das kann im Einzelfall auch dazu führen, dass Schiffe zunächst am Liegeplatz „Finkenwerder Pfähle“ festmachen. um dort durch die Gesundheitsbehörde ein weiteres Mal gemessen zu werden. Sollten diese Werte Maßnahmen erforderlich machen, würden zum Schutz der Besatzung und im Hinblick auf die Behandlung des Schiffes weitere lageangepasste Maßnahmen eingeleitet werden. Eine Überprüfung der eingeführten Waren findet durch den Zoll statt. Schon vor den Ereignissen in Japan hat der Zoll Waren regelmäßig auf Strahlung untersucht. Diese schon lange stattfindenden Überprüfungen sind eng mit den bestehenden Sicherungsmaßnahmen verknüpft, die ihren Ursprung in den Anschlägen vom 11.09.2001 in den USA haben. Neben Probemessungen wird jeder Container, der den Hafen verlässt oder in den Hafen eingeführt wird, auf radioaktive Kontamination überprüft. Aus Japan eingeführte Lebensmittel, die mengenmäßig sehr gering sind, werden durch die Gesundheitsbehörde zu 100 Prozent überprüft.“ “The reporting obligations that in any case exist for safety reasons are being expanded. In addition to the existing mandatory details to be provided in advance, the questionnaire is being expanded for ships that come from Tokyo or Yokohama or have passed through the sea area around Fukushima. At least 24 hours before the vessel enters a German port, the Point of Contact (POC) for example surveys what Japanese ports the ship berthed in, whether it took on seawater there, what ports were previously called at on the return voyage and whether measures were already taken and if so where. The details are examined by the PoC and the relevant ships reported to the Waterways and Shipping Administration Control Centre (WSP-Leitstelle) in Cuxhaven. This report will then, provided that Hamburg is the port of destination, be passed on to the Command and Situation Assessment Centre of the police as intelligence coordination centre of all Hamburg authorities. From there the affected bodies would be immediately informed and police...
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