Gepostet by on Jun 23, 2011 in Allgemein | Keine Kommentare

ADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 3)

Am 1. Juli 2011 tritt das neue ADR 2011 in Kraft. Haben Sie an alles gedacht und die Neuerungen in Ihrem Betrieb umgesetzt? Bis zum Start informiere ich Sie täglich über relevanten Änderungen des ADR 2011.

Heute: Die neuen Pflichten des Entladers.

Entlader ist das Unternehmen, dass

Container, Schüttgut-Container, MEGC  (Multiple-Element Gas Container) etc. von einem Fahrzeug absetzt oder

verpackte gefährliche Güter, Kleincontainer (Ibc) aus einen Fahrzeug oder Container auslädt oder

Gefährliche Güter aus einem Tank oder Batteriefahrzeug etc. entleert.

Z. B. bei der Befüllung  von Kundentanks übernimmt der Kraftfahrer die Entladerpflichten.

Die Pflichten des Entladers sind:

Der Entlader hat zu überprüfen, ob die Informationen auf den Versandstücken, Tanks und Containern mit den Daten des Beförderungspapieres übereinstimmen. (zur Sicherstellung, dass die richtigen Güter entladen werden, was bei Befüllungen von Kunden-/Lagertanks besonders wichtig ist).

Der Entlader hat vor und während der Entladung zu prüfen, ob Beschädigungen z. B. am Container, der Verpackung etc. vorliegen.

Integrieren Sie deshalb die neuen Entladerpflichten nach ADR 2011 jetzt in Ihre Checklisten.

Morgen: Neue Kennzeichnung für begrenzte Mengen.