Gepostet by on Jun 24, 2011 in Allgemein | Keine Kommentare

ADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 4)

Heute: Neue Kennzeichnung für begrenzte Mengen.

   Am 1. Juli 2011 tritt das neue ADR 2011 in Kraft. Damit ändert sich auch die Kennzeichnung, bzw. der Gefahrzettel für den Transport in begrenzten Mengen. An diesem Bspl. verdeutliche ich Ihnen, wie er aussieht. 

  Die wichtigsten Voraussetzungen bei Inanspruchnahme von LQ sind:

Zusammengesetzte Verpackungen, zulässige Mengen je Innenverpackung, überwiegend max. 30 kg. je Außenverpackung.

    Wenn Sie LQ in Anspruch nehmen, müssen Sie jedoch die konkreten Anforderungen auf Grund Ihrer Stoffe und Mengen ermitteln und festlegen, weil  Sie davon abhängig sind.

Montag: Überprüfung und Klassifizierung der neuen UN-Nr.