Lkw-Fahrverbote im Sommer 2011.

LKW-Fahrverbot - Auch in diesem Jahr gibt es in Deutschland und einigen anderen europäischen Ländern auf wichtigen Autobahnen und Bundesstraßen ein zusätzliches Fahrverbot für Lkw in der Hauptreisezeit.

Das zusätzliche Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern gilt in Deutschland an allen Samstagen im Juli und August von 7 bis 20 Uhr. Betroffen sind die wichtigsten Autobahnen sowie stark befahrene Bundesstraßen. (dpa)

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ADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet heute, am 30 Juni 2011! (Teil 8)

   In meiner kleinen Informationsreihe über das neue ADR 2011, das am 1. Juli 2011 in Kraft tritt, hatte ich Sie mit ein paar Neuerungen vertraut gemacht.

   In dieser kurzen Zusammenfassung lesen Sie jetzt, ob Sie folgende Punkte bereits in Ihrem Betrieb umgesetzt haben:

-       Ihre alten Vorschriften sind aus dem Verkehr gezogen und entfernt worden, es gilt nur noch  Aktuelles.

-       Alle am Gefahrguttransport Beteiligten wurden vor Aufnahme Ihrer Tätigkeiten geschult bzw. unterwiesen.

-       Die neuen UN-Nummern wurden überprüft und Umklassifizierungen ggfs. vorgenommen.

-       Die neuen Gefahrzettel für Güter in begrenzten Mengen wurden besorgt und sind verfügbar.  

-       Ihre Gefahrgutdatensätze in der EDV wurden überprüft und entsprechend neu aufgespielt.

-       Im Beförderungspapier wird, wenn erforderlich, der Textzusatz „umweltgefährdend“ geführt.

-       Der neue Gefahrzettel für umweltgefährdende Stoffe (ohne Träne) wird verwendet.

-       Der Begriff Abfall wird jetzt hinter und nicht mehr vor der UN-Nr. niedergeschrieben.  

-       Die neuen schriftlichen Weisungen sind in den Fahrermappen im Fahrerhaus vorhanden.

-       Sie kennen die neue ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Schein) im Scheckkartenformat. (lesen Sie dazu auch meinen Blogartikel v. 28. März 2011)

Im Sinne sicherer Gefahrguttransporte wünsche ich Ihnen einen guten Start mit dem neuen ADR 2011!

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ADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 7)

   Ab 1. Juli 2011 gilt das neue ADR 2011. Sind Sie und Ihre Mitarbeiter bei Gefahrguttransporten darauf vorbereitet?

Heute: Vergessen Sie das „Umweltgefährdend“ nicht!

   Bei Gefahrguttransporten von umweltgefährdenden (m. p. = Marine Pollutant) Stoffen nach ADR 2011, die mit Gefahrzettel „Toter Fisch/Baum“ gekennzeichnet sind, ist dieses im Beförderungspapier textlich zu erfassen.

 UN-Nummer, offizielle Benennung, Nummer der Gefahrzettelmuster, ggf. Verpackungsgruppe, Tunnelbeschränkungscode in Klammern, „UMWELTGEFÄHRDEND“

z. B.: UN 1203, Benzin, 3, II(E), umweltgefährdend

   Überprüfen Sie vor dem Gefahrguttransport, ob die Bezettelung der zu transportierenden Gebinde mit dem textlichen Inhalt Ihres Beförderungspapieres im Einklang stehen.

Morgen: Zusammenfassung, haben Sie jetzt an alles gedacht?

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ADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 6)

   In 2 Tagen läuft das alte ADR 2009 aus und das neue ADR 2011 gilt ab 1. Juli 2011. Lesen Sie heute eine weitere Folge meiner Informationen über relevante Neuerungen.

Heute: Wohin mit der Bezeichnung „Abfall“?

   Bei Gefahrguttransporten von Abfällen wird das Wort „Abfall“ weiter verwendet. Es rückt jedoch im Bezeichnungstext weiter nach hinten.

ADR 2009: Abfall, UN 1203, Benzin, 3, II, (D/E)

ADR 2011:  UN 1203, Abfall, Benzin, 3, II, (D/E)

   Anmerkung des Autors. Leider gibt es m. E. auch weniger oder kaum nutzbringende Änderungen. Diese hier wird den Beteiligten außer Kosten für die Änderung ihrer Formulare und/oder EDV Programme keine wirklichen Fortschritte bescheren. Der Harmonisierungsgedanke erschließt sich für mich an dieser Stelle nicht wirklich.

Morgen: Vergessen Sie das „Umweltgefährdend“ nicht!

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ADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 5)

In wenigen Tagen, am 1. Juli 2011, tritt das neue ADR 2011 in Kraft. Bis zum Start informiere ich Sie täglich über Veränderungen zum alten ADR 2009.

Heute: Neue UN-Nummern und Umklassifizierungen

Im Teil 3 (Gefahrguttabelle, Sondervorschriften, Freistellungen) wurden in der Gefahrguttabelle wieder viele Änderungen vorgenommen und integriert. Auf die m. E. wichtigsten möchte ich Sie Aufmerksam machen.

Es wurden 16 neue UN-Nr. hinzugefügt und bei 9 Stoffen erfolgten Umklassifizierungen.

Sichten Sie deshalb jetzt Ihre UN-Nummern und nehmen Sie ggfs. entsprechende Änderungen bzw. Umklassifizierungen vor.

Morgen: Wohin mit der Bezeichnung „Abfall“ ?

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ADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 4)

Heute: Neue Kennzeichnung für begrenzte Mengen.

   Am 1. Juli 2011 tritt das neue ADR 2011 in Kraft. Damit ändert sich auch die Kennzeichnung, bzw. der Gefahrzettel für den Transport in begrenzten Mengen. An diesem Bspl. verdeutliche ich Ihnen, wie er aussieht. 

  Die wichtigsten Voraussetzungen bei Inanspruchnahme von LQ sind:

Zusammengesetzte Verpackungen, zulässige Mengen je Innenverpackung, überwiegend max. 30 kg. je Außenverpackung.

    Wenn Sie LQ in Anspruch nehmen, müssen Sie jedoch die konkreten Anforderungen auf Grund Ihrer Stoffe und Mengen ermitteln und festlegen, weil  Sie davon abhängig sind.

Montag: Überprüfung und Klassifizierung der neuen UN-Nr.

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ADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 3)

Am 1. Juli 2011 tritt das neue ADR 2011 in Kraft. Haben Sie an alles gedacht und die Neuerungen in Ihrem Betrieb umgesetzt? Bis zum Start informiere ich Sie täglich über relevanten Änderungen des ADR 2011.

Heute: Die neuen Pflichten des Entladers.

Entlader ist das Unternehmen, dass

Container, Schüttgut-Container, MEGC  (Multiple-Element Gas Container) etc. von einem Fahrzeug absetzt oder

verpackte gefährliche Güter, Kleincontainer (Ibc) aus einen Fahrzeug oder Container auslädt oder

Gefährliche Güter aus einem Tank oder Batteriefahrzeug etc. entleert.

Z. B. bei der Befüllung  von Kundentanks übernimmt der Kraftfahrer die Entladerpflichten.

Die Pflichten des Entladers sind:

Der Entlader hat zu überprüfen, ob die Informationen auf den Versandstücken, Tanks und Containern mit den Daten des Beförderungspapieres übereinstimmen. (zur Sicherstellung, dass die richtigen Güter entladen werden, was bei Befüllungen von Kunden-/Lagertanks besonders wichtig ist).

Der Entlader hat vor und während der Entladung zu prüfen, ob Beschädigungen z. B. am Container, der Verpackung etc. vorliegen.

Integrieren Sie deshalb die neuen Entladerpflichten nach ADR 2011 jetzt in Ihre Checklisten.

Morgen: Neue Kennzeichnung für begrenzte Mengen.

 

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ADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 2)

   Wie ich Ihnen gestern in meinem Blogartikel angekündigt habe, informiere ich Sie bis zum Start des neuen ADR 2011, am 1. Juli 2011, täglich über relevante Neuerungen. 
 
Heute: Dokumentation im Unternehmen
 
   Auch wenn es nicht ausdrücklich im neuen ADR 2011 nachzulesen ist und als logische Konsequenz anzusehen ist, stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeiter nur noch Zugriff auf das neue Vorschriftenwerk des ADR 2011 haben.
   Tauschen Sie Ihre Dokumentation jetzt entsprechend aus und ziehen das alte Werk aus dem Verkehr.
   Sorgen Sie ebenfalls dafür, dass Ihr Kraftfahrer die neue schriftliche Weisung im Fahrerhaus mitführt.   
 
Morgen: Die neuen Pflichten des Entladers.

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ADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 1)

   Knapp 2 Wochen noch, dann müssen die Änderungen der Gefahrgutvorschriften nach ADR 2011 umgesetzt sein. Sind Sie und Ihre Mitarbeiter auf die neuen Gefahrgutvorschriften vorbereitet? Ist Ihre Dokumentation auf den neuesten Stand des ADR 2011 abgestimmt?

   Wenn ja, dann haben Sie Ihre Schularbeiten bereits erledigt. Wenn nicht, könnten Sie bis zum Start am 1. Juli 2011 täglich hier lesen, was es an relevanten Neuerungen im ADR 2011 gibt.

Heute: Unterweisung nach 1.3 ADR:

   Sind Sie Gefahrgutbeauftragter oder Inhaber/Verantwortlicher eines Unternehmens auf dem Gebiet Gefahrgutlogistik und bringen Gefahrgut in den Verkehr? Dann müssen Sie Ihre Mitarbeiter gemäß Kapitel 1.3 ADR/RID unterweisen oder nach § 6 GbV (D) schulen.   

   Haben Sie keine Zeit eine entsprechende Schulungsmaßnahme selbst zu erstellen oder durchzuführen? Dann wird es höchste Zeit dieses jetzt zu tun oder zu veranlassen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Ihnen weiterhelfen könnten.

Morgen: Dokumentation im Unternehmen

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Hier finden Sie die finale Fassung der RSEB (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) jetzt.

   In ein paar Tagen ist es soweit. Das ADR 2011 tritt am 1. Juli 2011 verbindlich in Kraft und in diesem Zusammenhang sind die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut RSEB (Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, GGVSEB, und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordungen) anzuwenden. 

   Wir haben Ihnen die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebene Richtline in unserem Downloadbereich als pdf-Datei bereit gestellt.         

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