Hier erhalten Sie die neue schriftl. Weisung in portugisisch nach ADR 2011 kostenlos.

Die offizielle portugiesische Version der Schriftlichen Weisungen nach dem ADR 2011 ist auf der UN ECE Homepage veröffentlicht worden. Damit sind nun die Schriftlichen Weisungen nach dem ADR 2011 in 18 Sprachen erhältlich. Wir haben die neuste Ausgabe in unserem Downloadbereich für Sie bereitgestellt.

Den Link zur UN ECE-Seite finden Sie hier:

http://live.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_linguistic_e.html

 

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Wie Sie Wartezeiten bei unseren Gefahrgut-Kontrollen zukünftig minimieren könnten, um Ihren Lkw für den Gefahrgut-Transport schneller abfertigen und beladen zu können.

In unserem Blogartikel v. 3. März 2011 hatten wir Sie darauf hingewiesen, dass  bevor ein kennzeichnungspflichtiger Gefahrgut-Transport unserer Gefahrgutlager in Hamburg-Wilhelmsburg verlässt, jedes Fahrzeug von unseren Mitarbeitern auf die Vollständigkeit Ihrer Gefahrgutausrüstung hin überprüft wird. Hierbei ist es unerheblich ob wir Verlader oder Absender sind.

Die damit gemachten Erfahrungen waren in den vergangenen gut 2 Monaten sehr unterschiedlich und teilweise, um es vorsichtig zu formulieren,  recht abenteuerlich. Es gab Abholer die es selbst beim 3. Abholversuch nicht geschafft hatten, eine dem Gefahrgut-Transport angemessenen Gefahrgutausrüstung zu präsentieren, bzw. einen geeigneten Lkw einzusetzen.

Die Gründe, warum Fahrzeuge zur Beladung mit Gefahrgut abgewiesen wurden, sind so vielschichtig wie die Anforderungen an einen Gefahrgut-Transport an sich. Hier einige Punkte, die bei uns z. T.  nur noch Kopfschütteln ausgelöst haben:

- Lkw ohne TÜV,

- Lkw ohne orange Warntafeln,

- Kraftfahrer ohne ADR-Schein,

- Fehlende oder unvollständige Beförderungspapiere,

- Fehlende Ausrüstungsgegenstände (z. B. Kanalabdeckung, Feuerlöscher, abgelaufen            Augenspülflüssigkeit),

- Fehlendes, nicht ausreichendes oder mangelhaftes Ladungssicherungsmaterial,

- „Ich wusste gar nicht, dass es sich um Gefahrgut handelt. Könnten Sie nicht mal ein Auge zudrücken?“,

-  usw., usw.

Wie Sie erkennen können, gibt es nach wie vor Transportunternehmer, die mit Gefahrgut-Transporten z. T. hoffnungslos überfordert sind. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, hier alle über den berühmten einen Kamm scheren zu wollen!

Ich spreche hier hauptsächlich Selbstabholer an, bei der wir in unserer Eigenschaft als Verlader und nicht als Absender aktiv werden.

Damit Ihre Gefahrgut-Abholungen zukünftig gleich beim 1. Mal erfolgen könnten, für Sie vergebliche Anfahrten wegfallen und bei uns wertvolle Arbeitszeiten durch Mehrfachkontrollen minimiert werden, sollten Sie  sich bereits vor Übernahme Ihrer Gefahrgutsendung bei uns über die Vollständigkeit Ihrer Gefahrgutausrüstung überzeugen und evtl. fehlende oder mangelhafte Ausrüstungsgegenstände ergänzen oder ersetzten.

Zukünftig haben wir für Gefahrgutabholer folgende Umgangsregelung vorgesehen:

- Identifizierung des Abholers mit auszuliefernder Sendung im Büro (ohne Ladepapiere/-Referenz keine Abfertigung),

-    Aushändigung unserer Lkw-Checkliste _ADR 2011 7.5.1.2_ an den Kraftfahrer,

-   Selbständige Vorkontrolle durch den Kraftfahrer anhand unserer Checkliste, sucht und   legt die Gefahrgutausrüstung für die weitere Überprüfung durch unseren Mitarbeiter bereit,

-   Der Mitarbeiter überprüft die bereitgelegte Gefahrgutausrüstung anhand der Checkliste und entscheidet über Beladung oder Zurückweisung des Fahrzeuges.

Sollten Sie, bzw. der Fahrer Ihm Rahmen seiner eigenen Vorkontrolle bereits feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht den Anforderungen entspricht, bevor unser Mitarbeiter dieses feststellt, geben Sie die Lkw-Checkliste im Büro mit dem Hinweis des Mangels wieder ab.

Wir bitten in gegenseitigem Interesse um Beachtung, bedanken und für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit hinsichtlich eines sicheren Gefahrgut-Transportes.

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Gedanken zum Vorfeiertag in Hamburg.

   Ich kann es nicht mehr hören. Am Donnerstag ist Vorfeiertag schallt es mir schon die ganze Woche über immer wieder entgegen. Normaler Arbeitstag? Von wegen. Da werden sich im Vorfeld schon die Köpfe darüber zerbrochen, wer wann am sog. Vorfeiertag den Löffel aus der Hand fallen lässt. Abnahme an den Terminals nur bis 12 oder vielleicht doch bis 13 Uhr? Oder besser nur Dienst nach Vorschrift, wie es so schön heißt?

   Viele machen viele verrückt, viele machen nicht das was sie sollen und viele machen mit. Lassen Sie uns doch bitte endlich mit diesem unzeitgemäßen Quatsch aufhören und uns unsere Arbeit machen.

   Danach bleibt immer noch genug Zeit zum Feiern. Wussten Sie übrigens, dass nach dem Tarifrecht als Vorfeiertage nur noch der 24.12. und 31.12. eines Jahres gelten.   

   Gründonnerstag, Ostersamstag und Pfingstsamstag sind keine Vorfeiertage mehr. Warum ausgerechnet am 21. April 2011 ein Vorfeiertag sein soll, müsste mir mal jemand erklären.

   Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern trotzdem wunderschöne Osterfeiertage!

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Wie Hamburg zukünftig mit Schiffen aus Japan umgeht.

Heute Morgen erhielten wir eine aktuelle Pressemitteilung der Logistik-Initiative Hamburg zum zukünftigen Umgang mit Schiffen aus Japan. Lesen Sie hier:

Von: Logistik-Initiative Hamburg [mailto:info@hamburg-logistik.net]
Gesendet: Dienstag, 12. April 2011 17:18
An: Heins, Uwe
Betreff: Informationen zum Verfahren “Schiffe aus Japan”

 Mitgliederinformation

 Sehr geehrter Herr Heins,

 nachfolgend erhalten Sie die nach der heutigen Landespressekonferenz herausgegebene  Veröffentlichung bzgl. des Verfahrens “Schiffe aus Japan” sowohl in Deutsch und in Englisch:

 „Die aus Sicherheitsgründen ohnehin bestehenden Meldeverpflichtungen werden erweitert. Zu den bereits bestehenden verpflichtenden Vorausangaben wird für Schiffe, die aus Tokio oder Yokohama kommen, oder die das Seegebiet um Fukushima durchfahren haben, der Fragenkatalog erweitert. Mindestens 24 Stunden vor dem Einlaufen in einen deutschen Hafen, wird beispielsweise vom so genannten Point of Contact (POC) erhoben, in welchen japanischen Häfen das Schiff festgemacht hatte, ob es dort Seewasser aufgenommen hat, welche Häfen zuvor auf der Rückfahrt angelaufen wurden und ob bzw. wo bereits Maßnahmen durchgeführt wurden.

Die Angaben werden durch den PoC gesichtet und die relevanten Schiffe an die WSP-Leitstelle in Cuxhaven gemeldet. Diese Meldung wird dann, sofern Hamburg der Bestimmungshafen ist an den  Führungs- und Lagedienst der Polizei als Meldekopf aller Hamburger Behörden weitergeleitet. Von dort würden die betroffenen Stellen sofort informiert werden und Polizeibeamte der Hamburger Wasserschutzpolizei, die ausgebildet sind, Kontaminationen festzustellen, würden dann die betreffenden Schiffe überprüfen. Zusammen mit dem Lotsen würden die Polizeibeamten in Brunsbüttel an Bord gehen und ihre Messungen bis Hamburg beendet haben. 

Sollte bei den Messungen ein Wert von 0,2 Mikrosievert/h überschritten werden, wird nach Rücksprache mit der Gesundheitsbehörde über das weitere Vorgehen entschieden. Das kann im Einzelfall auch dazu führen, dass Schiffe zunächst am Liegeplatz „Finkenwerder Pfähle“ festmachen. um dort durch die Gesundheitsbehörde ein weiteres Mal gemessen zu werden. Sollten diese Werte Maßnahmen erforderlich machen, würden zum Schutz der Besatzung und im Hinblick auf die Behandlung des Schiffes weitere lageangepasste Maßnahmen eingeleitet werden. 

 Eine Überprüfung der eingeführten Waren findet durch den Zoll statt. Schon vor den Ereignissen in Japan hat der Zoll Waren regelmäßig auf Strahlung untersucht. Diese schon lange stattfindenden Überprüfungen sind eng mit den bestehenden Sicherungsmaßnahmen verknüpft, die ihren Ursprung in den Anschlägen vom 11.09.2001 in den USA haben. Neben Probemessungen wird jeder Container, der den Hafen verlässt oder in den Hafen eingeführt wird, auf radioaktive Kontamination überprüft. Aus Japan eingeführte Lebensmittel, die mengenmäßig sehr gering sind, werden durch die Gesundheitsbehörde zu 100 Prozent überprüft.“

  “The reporting obligations that in any case exist for safety reasons are being expanded. In addition to the existing mandatory details to be provided in advance, the questionnaire is being expanded for ships that come from Tokyo or Yokohama or have passed through the sea area around Fukushima. At least 24 hours before the vessel enters a German port, the Point of Contact (POC) for example surveys what Japanese ports the ship berthed in, whether it took on seawater there, what ports were previously called at on the return voyage and whether measures were already taken and if so where.

The details are examined by the PoC and the relevant ships reported to the Waterways and Shipping Administration Control Centre (WSP-Leitstelle) in Cuxhaven. This report will then, provided that Hamburg is the port of destination, be passed on to the Command and Situation Assessment Centre of the police as intelligence coordination centre of all Hamburg authorities. From there the affected bodies would be immediately informed and police officers of the Hamburg Water Police, who are trained in determining contaminations, would then inspect the relevant ships. The police officers would go on board along with the pilot in Brunsbüttel and would have ended their measurements by the time Hamburg was reached.

If a level of 0.2 microsievert/h is exceeded in the measurements, the further procedure would be decided on after consultation with the health authority. This can in an individual case also mean that ships initially have to tie up at the berth “Finkenwerder Pfähle” for another measurement there by the health authority. If these levels necessitate action, further steps suitable for the situation would be initiated for the protection of the crew and with respect to the treatment of the ship.

 An inspection of imported goods is carried out by the customs. The customs regularly inspected goods for radiation even before the events in Japan. These inspections that have already taken place for a long time are closely connected with the existing security measures in the wake of the terrorist attacks in the USA on September 11th 2001. Apart from sample measurements, every container that leaves or enters the port is inspected for radioactive contamination. Food products imported from Japan, the volume of which is very low, are 100% inspected by the health authority.”

 Mit freundlichen Grüßen
Carmen Schwarz
komm. Leiterin
Logistik-Initiative Hamburg
Habichtstraße 41 | D-22305 Hamburg

Tel: +49 40 22 70 19 – 25 | Fax: +49 40 22 70 19 – 29
cs@hamburg-logistik.net | www.hamburg-logistik.net

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Kennen Sie die umsatzsteuerliche Behandlung des Epal-Paletten-Tauschsystems und des Epal-Reparatur Tauschprogramms für Europoolpaletten?

   Vor kurzem wurden wir mit der umsatzsteuerlichen Behandlung des Epal-Paletten-Tauschsystems und des Epal-Reparatur Tauschprogramms konfrontiert.

   Diese für uns neuen Erkenntnisse der OFD Frankfurt/Main möchten wir Ihnen nicht vorenthalten, weil Sie Ihnen möglicherweise ebenfalls bis heute nicht bekannt waren.  

Klicken Sie hier und lesen Sie: Palettentausch und Umsatzsteuer 

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Wie Sie Ihre Zurrgurte am schnellsten auf Funktionsfähigkeit hin überprüfen könnten.

Der Speditionsverband DSLV hat auf Differenzen zwischen der europäischen Norm EN 12195-1:2010 und der Ladungssicherungs-Standardreihe VDI 2700 hingewiesen. Der Verband hat das Bundesverkehrsministerium um Klärung gebeten, nach welchem der beiden Grundsätze die betroffene Wirtschaft zukünftig Maßnahmen zur Ladungssicherung durchführen soll.

Auf diese Anfrage teilte das Bundesverkehrsministerium mit, dass das Bundesamt für Güterverkehr seine Kontrollen nach der VDI-Richtlinie durchführen soll.

Damit würden in Deutschland nach Ansicht des DSLV jedoch 2 Standards nebeneinander existieren, die sich insbesondere bei der Berechnung von Ladesicherungskräften erheblich unterscheiden würden.

Schnell-Check Zurrgurte:Spanngurte erfüllen bei der Ladungssicherung eine Schlüsselfunktion. Deshalb sollten sie immer pfleglich behandelt werden.

Dies heißt für Ihre Fahrer:

  • Gurte sauber halten
  • Gurte stets trocken lagern
  • angerissene und beschädigte Gurte umgehend austauschen
  • fehlt das Label am Gurt oder ist es unleserlich geworden, sofort austauschen
  • die auf dem Label angegebenen Belastungswerte unbedingt berücksichtigen

Da Zurrgurte jedoch auch trotz bester Pflege nicht ewig halten, sollten sie ausgetauscht werden,

  • wenn die Gurte seitliche Einschnitte aufweisen, die größer als 10 % der Gurtbreite sind,
  • wenn die Hauptnaht beschädigt ist,
  • wenn das Label fehlt,
  • wenn die Gurte durch Wärmeeinwirkung verformt sind,
  • wenn der Gurt um mehr als 5 % gedehnt wurde (war ein Fahrzeug in einen massiven Unfall verwickelt und hat das Zurrmaterial die Last kaum halten können, sollten Sie diese Gurte nicht mehr verwenden),
  • wenn aggressive Stoffe (Säuren, Laugen, Öl) längere Zeit auf den Gurt eingewirkt haben,
  • wenn Spann- oder Verbindungselemente (Haken) beschädigt sind. Quelle: Sonderausgabe Ladungssicherung des Informationsdienstes Logistik Manager.

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Wie Sie die Lkw-Nutzlast ermitteln um vor dem Gefahrgut-Transport ein Überladen des Lkw zu vermeiden.

   Bei unseren täglichen ADR-Kontrollen, besonders von 7,5 t bzw. 12 t  Lkw (7 ½ od. 12 Tonner genannt), stellt sich immer wieder die Frage nach der Nutzlast dieser Fahrzeuge. Vor Versand ist zu überprüfen, ob die Nutzlast des Lkw mit dem zum Versand stehenden Gut nicht überschritten wird. Besonders auch dann, wenn der Lkw bereits mit anderen Gütern angeladen ist.

   Bei der alten Kfz-Zulassung konnte auch das ungeübte Auge die Nutzlast des Lkw in der entsprechenden Spalte ablesen. Bei der heute gültigen Zulassungsbescheinigung Teil I ist das leider nicht mehr so. Verlassen Sie sich auch nicht auf die Aussagen der Kraftfahrer. Diese wissen z. Teil selbst nicht, wie hoch die Nutzlast ihrer Lkw ist…

   Warum sollte es also auch übersichtlich bleiben wenn es auch unklar geht? Um die Nutzlast des Lkw ermitteln zu können, haben uns die Bürokraten eine Rechenaufgabe gestellt. Bevor Sie diese lösen können, müssen Sie sich mit der „Definition der Felder“ auseinandersetzen, um den abgedruckten Zahlenfriedhof auf der Kfz-Zulassungsbescheinigung verstehen zu können.   

   Kurzum, habe ich Ihnen das auf anl. Zulassungsbescheinigung beispielhaft dargestellt.

   Ziehen Sie die in Feld G abgedruckte Leermasse (Eigengewicht) 6.390 kg von der in Feld F1 angegebenen zul. Gesamtmasse in kg (zul. Gesamtgewicht) 11.990 kg ab und Sie erhalten die max. Nutzlast von 5.600 kg für diesen Lkw.

   Die Ermittlung der Nutzlast und die Vermeidung der Überladung von Lkw sind selbstverständlich bei allen Transporten einzuhalten und stellen keine Besonderheiten für Gefahrgut-Transporte dar.    

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Haben Sie den neuen ADR-Schein (ADR-Schulungsbescheinigung) schon mal gesehen?

   Seit d. 1.1.2011 gibt es den neuen ADR-Schein, bzw. die ADR-Schulungsbescheinigung, wie sie in der offiziellen Sprachregelung genannt wird. Möglicherweise ist Sie Ihnen oder Ihrer Beauftragten Person im Rahmen Ihres ADR-Checks vor einem Gefahrgut-Transport bereits schon einmal vorgezeigt worden.

   Der neue ADR-Schein hat Scheckkartenformat inkl. Inhaberbild (analog des EU-Führerscheines), ist aus weißem Kunststoff gefertigt und in schwarzer Schrift bedruckt. Fälschungssicherheit konnte trotz Sicherheitsmerkmalen wie z. B. UV-Druck oder Hologramm nicht hergestellt werden.

   Der neue ADR-Schein erscheint in der Landessprache des ausstellenden Staates. Zusätzlich noch in Deutsch, Englisch oder Französisch, wenn der ADR-Schein nicht in diesen drei Staaten (DE, GB, F) ausgestellt wurde.    

     

    Aber keine Bange, die orangen ADR-Scheine haben deshalb noch lange nicht ausgedient. Sie dürften noch bis 31.12.2012 von den Behörden ausgestellt werden und sind dann 5 weitere Jahre gültig. Nach heutiger Zeitrechnung hätte der alte, orange ADR-Schein dann theoretisch am 31.12.2017 seinen letzten Arbeitstag.       

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Wann ist eine UN-Nummer auf Versandstücken gem. ADR gut lesbar?

   Anfang ds. Woche monierte ein Beamter der Wasserschutzpolizei im Rahmen seiner Gefahrgutkontrolle die Schriftgröße der UN-Nummer auf den Versandstücken hinsichtlich guter Lesbarkeit. In diesem Fall handelte es sich um 6 IBC. Der Befüller der IBC, also unser Kunde, hatte die UN-Nummer in sein Produktetikett integriert.

   An der guten Lesbarkeit der UN-Nr. kamen bis dato weder bei unserem Kunden, noch beim Handling an unserem Lager oder vorherigen ADR-Kontrollen keine Zweifel auf. 

   Bis wir durch das Vermessen der UN-Nr. des Beamten eines Besseren belehrt wurden. Das Messergebnis ergab eine Buchstaben- bzw. Ziffernhöhe von ca. 3-4 mm, was leider eben nicht als gut lesbar festgestellt wurde.

   Aber wer und wie definiert sich gute Lesbarkeit wenn es um die Schriftgröße von UN-Nr. geht? Hier kommt jetzt die GGVSEB-Durchführungsrichtlinie – RSEB ins Spiel. Die RSEB erläutert und kommentiert die Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenschifffahrt.

   Hier heißt es, dass die Schrifthöhe für die Kennzeichnung mit der UN-Nummer auf Versandstücken mit mindestens 6 mm empfohlen wird.

   Diese Empfehlung sollte ursprünglich im neuen ADR 2011 als verbindlich aufgenommen werden. Wurde sie aber nicht. Geplant ist jetzt, dass im ADR 2013 zu manifestieren. Weiterhin ist angestrebt die Schrifthöhe sogar auf 12 mm zu vergrößern, um sie an die Mindestgröße der UN-Codierung für Versandstücke anzupassen.

   Was haben wir daraus gelernt? Auch wir werden unsere Kunden darauf hinweisen, der Empfehlung der RSEB zu folgen. Beim nächsten Druck der Etiketten sollte die Mindestschriftgröße der UN-Nummern dann eingehalten werden.

   Ein „Ticket“ für diese Nachschulung gab es von dem freundlichen Kontrollbeamten übrigens nicht.

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Wie Sie umweltgefährdende Stoffe spätestens ab 1.7.2011 nach ADR 2011 zu kennzeichnen haben.

   Das neue ADR 2011 ist ab 1. Juli 2011 verbindlich und regelt u. a., wie Sie spätestens ab diesem Zeitpunkt umweltgefährdende Stoffe zu kennzeichnen haben. D. h., dass wir uns bis zum 30. Juni 2011 in der sog. Übergangsfrist befinden und noch beide u. g. Symbole Gültigkeiten haben.

   Worüber ich Sie heute informieren möchte ist weder ein verfrühter Aprilscherz oder eine Fehlinterpretation des ADR 2011 noch in geistiger Umnachtung meinerseits geschrieben worden.   

   Wie Sie wissen wurde die zusätzliche Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe im Jahr 2009 eingeführt. Versandstücke, mit Ausnahme von Einzel- und zusammengesetzten Verpackungen (flüssige Stoffe bis max. 5 l, feste Stoffe bis max. 5 kg netto), mussten dauerhaft mit Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe (Fisch und Baum) bezettelt sein.    Das wird auch ab 1. Juli 2011 so bleiben, nur mit dem Unterschied, dass der Fisch dann nicht mehr weint.

   Genau, Sie haben richtig gelesen. Wenn der Fisch nicht mehr weint, gibts auch keine Träne mehr. Aber sehen Sie hier, was ich damit meine:

  Das sich der Hintergrund auf dem neuen Gefahrzettel marginal verschoben hat, sei hier nur am Rende erwähnt.  

   Sollten Ihre Gefahrgüter ab d. 1. Juli 2011 noch mit den alten Kennzeichen etikettiert sein und in eine Fahrzeugkontrolle geraten, könnten Ihnen beim Öffnen des Bußgeldbescheides über ca. € 500,00 evtl. die Tränen in die Augen schießen.

   Ob die Hüter des Gesetzes dieses auch tatsächlich so unsetzen werden, bleibt abzuwarten.  Ich werde es mit Sicherheit nicht auf einen Versuch ankommen lassen.   

   Damit auch Sie nicht in die mögliche Bußgeldfalle tappen, denken Sie an die rechtzeitige Um- bzw. Nachetikettierung  Ihrer Gebinde mit den ab spätestens 1. Juli 2011 zu verwendenden Symbolen für umweltgefährdende Stoffe. Wir erledigen das im Übrigen auch für Sie. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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