Zusammenlagerung von Gefahrstoffen verstehen

Zusammenlagerverbote sind keine bürokratischen Hürden, sondern lebenswichtige Schutzwallanlagen. Die chemische Inkompatibilität verschiedener Stoffgruppen kann bei Leckagen oder Bränden zu unkontrollierbaren Kettenreaktionen, Giftgasentwicklung oder Explosionen führen.

Wir haben dieses kostenlose Tool (Link unter diesem Text) entwickelt, welches euch dabei unterstützt, Risiken systematisch und unkompliziert zu bewerten. Die strikte Einhaltung der Zusammenlagerungsregeln ist das Fundament eurer Betriebssicherheit und schützt Mensch, Umwelt und Sachwerte.

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Großgebinde sicher im Griff: Holzaufsetzrahmen vs. Drum-Clips Was lohnt sich wirklich?

Moin zusammen!

Wer 200-Liter-Fässer auf Paletten bewegt, steht immer vor der gleichen Frage:                Wie kriege ich das Ganze so fest, dass es auch bei einer Notbremsung auf der A7            oder beim Lagerumschlag stehen bleibt?

In der Praxis haben sich zwei Lager gebildet:                                                                              Die „Holzhüter“ mit den klassischen Aufsetzrahmen und die „Modernisierer“               mit den Drum-Clips aus Kunststoff. Schauen wir mal rein, was sinnvoll ist.

1. Der Klassiker: Der Holzaufsetzrahmen

Formschluss ist hier das Stichwort. Der Rahmen umschließt die Fässer und macht sie quasi zu einer festen Einheit mit der Palette.

  • Vorteile:
    • Maximale Stabilität: Bietet exzellenten Formschluss.
    • Stapelbarkeit: Ermöglicht das sichere Stapeln von Paletten übereinander.
    • Robustheit: Hält mechanische Belastungen bei mehrmaligem Umschlag top aus.
  • Nachteile:
    • Gewicht & Handling: Schwer und sperrig beim Aufsetzen.
    • Lagerplatz: Brauchen Platz, wenn sie leer sind.
    • Kosten: In der Anschaffung deutlich teurer (ca. 15-25 € pro Rahmen).

2. Die Speed-Variante: Drum-Clips aus Kunststoff

Hier setzen wir auf eine punktuelle Fixierung der Fassränder untereinander und zur Palette.

  • Vorteile:
    • Eigengewicht: Wiegen fast nichts, das freut den Rücken der Mitarbeiter.
    • Schnelligkeit: In Sekunden aufgeklickt – ideal bei hohem Durchlauf.
    • Platzsparend: Lassen sich im Lager in einer Kiste verstauen.
    • Preis: Unschlagbar günstig (oft nur wenige Euro pro Set).
  • Nachteile:
    • Kraftschluss-Fokus: Verlassen sich oft stärker auf die Spannung der Umreifung.
    • Stapelfähigkeit: Eingeschränkt – man braucht oft zusätzliche Deckplatten für die zweite Lage.
    • Verschleiß: Kunststoff ermüdet schneller als massives Holz.

Mein Fazit vom Gefahrgutlager:
Wenn ihr Fässer habt, die häufig umgeschlagen werden oder LCL/FCL per Schiff in den Export gehen, führt am Holzaufsetzrahmen kein Weg vorbei. Der Formschluss ist im Zweifelsfall eure Lebensversicherung.

Geht es aber um Standard-Verkehre im Inland und hohe Taktzahlen im Lager, gewinnen die Drum-Clips durch ihre enorme Zeitersparnis. Ergo, zwei sinnvolle Varianten, je nach Verwendungszweck.

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Neues Bürokratiemonster (EU-Verpackungsverordnung per August 2026)

Sehr geehrte(r) Leser-/innen,

zum Thema der neuen EU-Verordnung bezüglich der Dokumentation von Verpackungsmaterialien haben wir uns intern intensiv abgestimmt.

Obwohl das Ziel der Müllvermeidung verständlich ist, stellt diese Verordnung in unseren Augen leider das genaue Gegenteil des oft versprochenen Bürokratieabbaus dar. Für uns als Logistikdienstleister bedeutet dies einen administrativen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum praktischen Nutzen im Arbeitsalltag steht.

Als reiner Dienstleister für das Handling, Umpacken und Kommissionieren greifen wir ausschließlich auf handelsübliche, standardisierte Transport- und Verpackungsmittel (wie z. B. Standard-Stretchfolien, Umreifungsbänder oder Standard-Paletten) zurück. Diese haben sich seit Jahren am Markt bewährt und sind so konform, konformer geht’s nicht.

Eine detaillierte Dokumentation, Analyse und Zertifizierung der Materialzusammen- setzung für jede von uns individuell neu arrangierte oder bearbeitete Palette können und werden wir daher nicht anbieten. Dies überschreitet die Grenzen unserer operativen Dienstleistung und unseres administrativen Rahmens bei Weitem.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns an diesem bürokratischen Irrsinn Nachweisverfahren nicht beteiligen und entsprechende Einzelzertifikate oder maßgeschneiderte Materialbescheinigungen unsererseits nicht zur Verfügung stellen werden.

Wir hoffen sehr auf Ihr Verständnis für diese Entscheidung, die für uns eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft und der Fokussierung auf unsere eigentlichen Logistik-Kernkompetenzen ist.

Mit besten Grüßen und auf weiterhin gute Zusammenarbeit!

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Lagerung verpackter gefährlicher Stoffe

Die Lagerung gefährlicher Stoffe stellt sehr hohe Anforderungen an Mensch und Technik. Nicht jedes Lager ist für die Lagerung von wassergefährdenden und/oder Gefahrstoffen geeignet. Ebenso ist nicht jeder Betreiber eines Lagers ausreichend dafür qualifiziert.

Hier gilt es, sich aufgrund der geltenden Vorschriften einen vollständigen Überblick über die gesetzlichen und baulichen Anforderungen für den jeweils einzulagernden Gefahrstoff zu verschaffen.

Wichtigstes Ziel bleibt dabei, dass durch den Umgang mit wassergefährdenden oder Gefahrstoffen, keine möglichen Schädigungen oder Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt hervorgerufen werden.

Die unsachgemäße oder gar illegale Lagerung von Gefahrstoffen kann ernsthafte nachteilige Folgen für das eigene Unternehmen haben.  Deshalb  kann und darf die Lagerung von gefährlichen Stoffen nicht „einfach so“ mitgemacht werden.

Der DSLV, Deutsche Speditions- und Logistikverband e. V., hat m. E. einen sehr guten und verständlichen Leitfaden für die Lagerung verpackter gefährlicher Stoffe (Stand Mai 2013) veröffentlicht. Sie könnten sich diesen Leitfaden am Ende dieses Textes kostenlos als pdf-Dokument herunterladen.

Leitfaden_Gefahrstofflagerung

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Gefahrstofflagerung 2013 in gefährliche Ladung 07/13

Das Fachmagazin gela gefährliche ladung ist mir seit Jahren ein treuer und sehr hilfreicher Ratgeber bei der Bewältigung meines Gefahrgutalltages im Büro.

Aktuelles kompakt auf den Punkt gebracht. Mit wertvollen Beiträgen und Tipps von Praktikern für Praktiker. Hier drücke ich ganz klar den “Like-Button”!

In der neuesten Ausgabe 07/13 möchte ich Ihre Aufmerksamkeit besonders auf den Artikel – Ein Hoch auf das Regal im Lager – von Dr. Norbert Müller lenken. Hier finden Sie das jährliche gela-Update hinsichtlich veränderter, bzw. neuer Richtlinien für die Gefahrtstofflagerung.

gela_07__13

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Neueste Fassung der RSEB v. 8. Mai 2013 ist erschienen.

Das Bundesverkehrsministerium hat Ende Mai 2013 die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weitere gefahrgutrechtliche Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut) RSEB auf seiner Internetseite zum Download bereitgestellt.

Sie könnten sich diese neue Richtlinie auch als pdf-Dokument am Ende dieses Absatzes kostenlos herunterladen. Die neue Fassung der RSEB, v. 8. Mai 2013, gibt Erläuterungen für die GGVSEB, das ADR/ADN und die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).

 durchfuehrungsrichtlinien-gefahrgut

Lesenswert ist ebenfalls die Anlage 7, nämlich der Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog. Wie Sie wissen, bzw. hin und wieder leidvoll erfahren haben, werden nicht ADR-konforme Fahrzeuge bei uns nicht abgefertigt und abgewiesen.

Wir schützen damit nicht nur uns als Verlader, sondern auch Sie als Absender oder Frachtführer vor unnötigen Buß- und Verwarnungsgeldzahlungen!

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Ladungssicherung im Güterkraftverkehr

Die sachgerechte Ladungssicherung im Güterkraftverkehr bleibt ein Dauerbrennerthema. Der Schutz für Mensch und Umwelt, sowie der sichere und wirtschaftliche Transport stehen dabei für alle Beteiligten im Vordergrund.

Generell gilt:  Die Ladung ist ausreichend gegen Verrutschen, Umfallen und Herunterfallen zu sichern.  Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Gefahrgut handelt oder nicht!

Ich werde nicht müde hierauf hinzuweisen. Die tägliche Praxis zeigt mir immer wieder, dass die differenzierten Betrachtungs- und Herangehensweisen an Art und Umfang der zu sichernden  Ladungen für Diskussionsstoff der Beteiligten sorgen. Oftmals kommen Transporte gar nicht erst zu Stande, weil die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung nicht gegeben sind.

Ich möchte betonen, dass wir die Gesetze nicht machen, sondern als Verlader dafür Sorge zu tragen haben, dass sie im Sinne eines sicheren Transportes angewendet und umgesetzt werden!

Die Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung hat unter Mitwirkung des VCI und anderen Verbänden im Mai 2013 ein Ladungssicherungs-Informationssystem (L-I-S) veröffentlicht. Dieser Ratgeber enthält m. E. in sehr anschaulicher Form wertvolle und praxisrelevante Tipps für eine sach- und fachgerechte Ladungssicherung.

Das L-I-S erhalten Sie als pfd-Dokument direkt auf der VCI-Seite hier.

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Warum sollten wir ein höheres Transportrisiko durch weniger Ladungssicherung eingehen?

Seit d. 1. Januar 2013 gilt das neue ADR. Ab d. 1. Juli 2013 ist es zwingend anzuwenden. Eine neue, aber m. E. folgenschwere Regelung betrifft eine neue Norm hinsichtlich der Ladungssicherung. Sie ist im neuen ADR Unterabschnitt 7.5.7.1 der Anlage A nachzulesen. Hierin steht sinngemäß, dass die Vorschriften zu Ladungssicherung als erfüllt gelten, wenn die Ladung gemäß der Norm EN 12195-1:2010 gesichert wurde.

So weit so unklar, denn bisher wurde diese neue Europanorm von deutschen Behörden bei Fahrzeugkontrollen moniert und von den Protagonisten schlicht weg abgelehnt.

Grund: Die Anforderungen an die Ladungssicherung wurden durch die neue Norm abgespeckt. Sie sind als geringer einzustufen, werden als Verschlechterung bewertet und gehen zu Lasten der Sicherheit im Transportgewerbe.

In Deutschland wird die Ladungssicherung seit über einem Jahrzehnt nach den Richtlinien der VDI 2700 ff (Verein Deutscher Ingenieure e. V.)  praktiziert. Hierbei handelt es sich um anerkannte Regeln der Technik, die ebenso von der Rechtsprechung herangezogen und akzeptiert werden.

Wir folgen den Ratschlägen von Polizei und Verbänden und werden in unserem Betrieb die Ladungssicherung auch zukünftig nach VDI 2700 praktizieren. Generell gilt: Die Ladung ist ausreichend gegen Verrutschen, Umfallen und Herunterfallen zu sichern.  Dabei ist es auch unerheblich, ob es sich um Gefahrgut handelt oder nicht!

Lesen Sie hierzu auch gern meinen Blogbeitrag „Ladungssicherung bei Teil-/Komplettladungen und Stückgut“ v. 20. Dezember 2012.

 

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UN-Nr. – Gefahrgutliste und Schriftliche Weisung nach ADR 2013 in Deutsch.

  Vor kurzem fiel mir diese Gefahrgutliste (Stand 2013) in die Hände. Sie ist nach aufsteigenden UN-Nummern sortiert und hält die Stoffbezeichnungen in den Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch bereit.

Gefahrgutliste – UN-Nr mit PSN in DE – FR – EN – Stand 2013

 Darüber hinaus hier eine aktuelle Schriftliche Weisung, früher Unfallmerkblatt genannt, zum  Herunterladen oder Ausdrucken. Wir blicken bei Gefahrgutabholern immer wie in erstaunte Fahrergesichter, weil diese nicht wissen, dass sie eine farbige Ausführung mitzuführen haben und eine Kopie in schwarz-weiß eben nicht ausreicht.  Bei unseren Fahrzeugkontrollen ein leider immer wieder festgestellter Mangel.

Schriftliche Weisung nach ADR – Deutsch 2013

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Großbaustelle Hohe Schaar bis Ende April 2013!

Durch umfangreiche Bauarbeiten werden wir bis Ende April 2013 mit z. Teil gravierenden Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen haben. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg hat in der Zeit v. 7. – 25. April 2013 die Sanierung der Fahrbahndecken in 4 Bauphasen geplant.

Deshalb empfehlen wir Ihnen entsprechend mehr Fahrzeit für Anlieferungen und Abholungen bei uns einzuplanen. Aus Erfahrung wissen wir, dass besonders in den Morgen- und Nachmittagsstunden mit erheblichen Verzögerungen zu rechnen ist.

Viel Glück und versuchen Sie entspannt zu bleiben!

Klicken Sie auf Großbaustelle Hohe Schaar, um über die Planungen zu erfahren.

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