Gefahrgut-Services

Veröffentlicht am 27. Juni 2011 in Allgemein

ADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 5)

In wenigen Tagen, am 1. Juli 2011, tritt das neue ADR 2011 in Kraft. Bis zum Start informiere ich Sie täglich über Veränderungen zum alten ADR 2009. Heute: Neue UN-Nummern und Umklassifizierungen Im Teil 3 (Gefahrguttabelle, Sondervorschriften, Freistellungen) wurden in der Gefahrguttabelle wieder viele Änderungen vorgenommen und integriert. Auf die m. E. wichtigsten möchte ich Sie Aufmerksam machen. Es wurden 16 neue UN-Nr. hinzugefügt und bei 9 Stoffen erfolgten Umklassifizierungen. Sichten Sie deshalb jetzt Ihre UN-Nummern und nehmen Sie ggfs. entsprechende Änderungen bzw. Umklassifizierungen vor. Morgen: Wohin mit der Bezeichnung „Abfall“...

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Veröffentlicht am 24. Juni 2011 in Allgemein

ADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 4)

Heute: Neue Kennzeichnung für begrenzte Mengen.    Am 1. Juli 2011 tritt das neue ADR 2011 in Kraft. Damit ändert sich auch die Kennzeichnung, bzw. der Gefahrzettel für den Transport in begrenzten Mengen. An diesem Bspl. verdeutliche ich Ihnen, wie er aussieht.    Die wichtigsten Voraussetzungen bei Inanspruchnahme von LQ sind: Zusammengesetzte Verpackungen, zulässige Mengen je Innenverpackung, überwiegend max. 30 kg. je Außenverpackung.     Wenn Sie LQ in Anspruch nehmen, müssen Sie jedoch die konkreten Anforderungen auf Grund Ihrer Stoffe und Mengen ermitteln und festlegen, weil  Sie davon abhängig sind. Montag: Überprüfung und Klassifizierung der neuen...

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Veröffentlicht am 23. Juni 2011 in Allgemein

ADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 3)

Am 1. Juli 2011 tritt das neue ADR 2011 in Kraft. Haben Sie an alles gedacht und die Neuerungen in Ihrem Betrieb umgesetzt? Bis zum Start informiere ich Sie täglich über relevanten Änderungen des ADR 2011. Heute: Die neuen Pflichten des Entladers. Entlader ist das Unternehmen, dass Container, Schüttgut-Container, MEGC  (Multiple-Element Gas Container) etc. von einem Fahrzeug absetzt oder verpackte gefährliche Güter, Kleincontainer (Ibc) aus einen Fahrzeug oder Container auslädt oder Gefährliche Güter aus einem Tank oder Batteriefahrzeug etc. entleert. Z. B. bei der Befüllung  von Kundentanks übernimmt der Kraftfahrer die Entladerpflichten. Die Pflichten des Entladers sind: Der Entlader hat zu überprüfen, ob die Informationen auf den Versandstücken, Tanks und Containern mit den Daten des Beförderungspapieres übereinstimmen. (zur Sicherstellung, dass die richtigen Güter entladen werden, was bei Befüllungen von Kunden-/Lagertanks besonders wichtig ist). Der Entlader hat vor und während der Entladung zu prüfen, ob Beschädigungen z. B. am Container, der Verpackung etc. vorliegen. Integrieren Sie deshalb die neuen Entladerpflichten nach ADR 2011 jetzt in Ihre Checklisten. Morgen: Neue Kennzeichnung für begrenzte Mengen....

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Veröffentlicht am 22. Juni 2011 in Allgemein

ADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 2)

   Wie ich Ihnen gestern in meinem Blogartikel angekündigt habe, informiere ich Sie bis zum Start des neuen ADR 2011, am 1. Juli 2011, täglich über relevante Neuerungen.    Heute: Dokumentation im Unternehmen      Auch wenn es nicht ausdrücklich im neuen ADR 2011 nachzulesen ist und als logische Konsequenz anzusehen ist, stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeiter nur noch Zugriff auf das neue Vorschriftenwerk des ADR 2011 haben.    Tauschen Sie Ihre Dokumentation jetzt entsprechend aus und ziehen das alte Werk aus dem Verkehr.    Sorgen Sie ebenfalls dafür, dass Ihr Kraftfahrer die neue schriftliche Weisung im Fahrerhaus mitführt.      Morgen: Die neuen Pflichten des...

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Veröffentlicht am 21. Juni 2011 in Allgemein

ADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 1)

   Knapp 2 Wochen noch, dann müssen die Änderungen der Gefahrgutvorschriften nach ADR 2011 umgesetzt sein. Sind Sie und Ihre Mitarbeiter auf die neuen Gefahrgutvorschriften vorbereitet? Ist Ihre Dokumentation auf den neuesten Stand des ADR 2011 abgestimmt?    Wenn ja, dann haben Sie Ihre Schularbeiten bereits erledigt. Wenn nicht, könnten Sie bis zum Start am 1. Juli 2011 täglich hier lesen, was es an relevanten Neuerungen im ADR 2011 gibt. Heute: Unterweisung nach 1.3 ADR:    Sind Sie Gefahrgutbeauftragter oder Inhaber/Verantwortlicher eines Unternehmens auf dem Gebiet Gefahrgutlogistik und bringen Gefahrgut in den Verkehr? Dann müssen Sie Ihre Mitarbeiter gemäß Kapitel 1.3 ADR/RID unterweisen oder nach § 6 GbV (D) schulen.       Haben Sie keine Zeit eine entsprechende Schulungsmaßnahme selbst zu erstellen oder durchzuführen? Dann wird es höchste Zeit dieses jetzt zu tun oder zu veranlassen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Ihnen weiterhelfen könnten. Morgen: Dokumentation im...

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