Gepostet by on Mai 7, 2014 in Gefahrgut, Logistik allgemein | Keine Kommentare

Der Zoll verwaltet ab 1. Juli 2014 die Kfz-Steuer

Am 30. Juni 2014 ist Schluss. Dann sind die Landesfinanzbehörden der Bundesländer nicht mehr für die Verwaltung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland zuständig. Haben Sie das schon gewusst? Ich nicht, las es aber neulich zufällig in einer kleinen Notiz des Hamburger Abendblattes. 

Ab 1. Juli 2014 ist die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Ansprechpartner für die Kfz-Steuern sind zukünftig die Hauptzollämter.

Worauf ist zu achten? Wer nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, bei wem also nicht automatisch vom Konto abgebucht wird, muss zukünftig seine Kfz-Steuer auf eine neue Konto-Nr. der Zollverwaltung überweisen.

Das Erinnerungsschreiben vor Fälligkeit der Steuer fällt zukünftig weg. D. h., das der Steuerpflichtige selbst darauf zu achten hat, dass er pünktlich im Voraus bezahlt. Die Kfz-Steuer wird zu einer Bringschuld.

Da die Zollverwaltung hinsichtlich verspäteter Zahlungen recht humorlos ist, können zusätzlich  schnell Säumniszuschläge entstehen oder schlimmsten Falles Kontopfändungen, wenn nicht gezahlt wird!

An- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen sind weiter bei den Zulassungsstellen durchzuführen.

Klicken Sie hier für weitere Informationen oder hier für die Liste der zuständigen Hauptzollämter.