Gefahrgut, Logistik allgemein

Veröffentlicht am 30. September 2014 in Gefahrgut, Logistik allgemein

Leitfaden für Feuerwerkstransporte

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat seinen aktualisierten Leitfaden Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße veröffentlicht.  Damit die Sylvesterknaller rechtzeitig vor dem Jahreswechsel in die Läden gelangen, stellen diese Art von Gefahrguttransporten im Herbst immer wieder eine saisonale Spitze dar. Den kostenlosen Leitfaden erhalten Sie hier: Feuerwerkskörper 2014    Spitze bei der Beförderung von Feuerwerkskörpern: die Zeit vor dem...

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Veröffentlicht am 7. Mai 2014 in Gefahrgut, Logistik allgemein

Der Zoll verwaltet ab 1. Juli 2014 die Kfz-Steuer

Am 30. Juni 2014 ist Schluss. Dann sind die Landesfinanzbehörden der Bundesländer nicht mehr für die Verwaltung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland zuständig. Haben Sie das schon gewusst? Ich nicht, las es aber neulich zufällig in einer kleinen Notiz des Hamburger Abendblattes.  Ab 1. Juli 2014 ist die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Ansprechpartner für die Kfz-Steuern sind zukünftig die Hauptzollämter. Worauf ist zu achten? Wer nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, bei wem also nicht automatisch vom Konto abgebucht wird, muss zukünftig seine Kfz-Steuer auf eine neue Konto-Nr. der Zollverwaltung überweisen. Das Erinnerungsschreiben vor Fälligkeit der Steuer fällt zukünftig weg. D. h., das der Steuerpflichtige selbst darauf zu achten hat, dass er pünktlich im Voraus bezahlt. Die Kfz-Steuer wird zu einer Bringschuld. Da die Zollverwaltung hinsichtlich verspäteter Zahlungen recht humorlos ist, können zusätzlich  schnell Säumniszuschläge entstehen oder schlimmsten Falles Kontopfändungen, wenn nicht gezahlt wird! An- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen sind weiter bei den Zulassungsstellen durchzuführen. Klicken Sie hier für weitere Informationen oder hier für die Liste der zuständigen...

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Veröffentlicht am 17. März 2014 in Gefahrgut, Logistik allgemein

Bei Ladungssicherungsverstößen drohen Punkte in Flensburg!

Ab  1. Mai 2014 werden Verstöße gegen die Ladungssicherung nach GGVSEB, Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR, zusätzlich zur saftigen Geldstrafe, mit einem Punkt im Fahreignungsregister abgestraft!  Wird ein Verstoß gegen die Ladungssicherung festgestellt, drohen gleich mehreren Beteiligten Punkte in Flensburg und zwar: Dem tatsächlichen Verlader, dem Fahrzeugführer und dem Beförderer. Der Gesetzgeber hat nicht ausdrücklich definiert, wer der tatsächliche Verlader denn sein soll (die Firma oder der Mitarbeiter im Lager), jedoch ist bei dieser Neuregelung klar der Mitarbeiter gemeint, der auch tatsächlich und verantwortlich verlädt. Andernfalls hätte sich der Gesetzgeber das Wort „tatsächlich“ auch gleich sparen können und wäre beim Verlader geblieben, oder sehe ich das falsch, liebe Leserinnen und Leser? Und wer bekommt dann eigentlich den Punkt, wenn der tatsächliche Verlader, also unser Mitarbeiter im Lager, keinen Führerschein hat? Der Kollege im Lager, der Gefahrgutbeauftragte, die beauftragte Person oder vielleicht der Chef? Keiner von allen! Dann greift diese Bestrafung eben ins Leere. Wo kein Führerschein vorhanden ist, können auch keine Punkte verteilt werden. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass das Bußgeld entsprechend höher ausfallen wird, wenn kein Punkt an den Mann oder die Frau gebracht wird. Die ab 1. Mai 2014 geltenden Bußgeldsätze und Änderungen finden Sie unter diesem...

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Veröffentlicht am 27. Januar 2014 in Gefahrgut, Logistik allgemein

Wer für mehr Sicherheit auf unseren Straßen ist, der…

…sollte sich die regelmäßige Informationsmail des Polizeipräsidiums Münster abonnieren. Wir sind jetzt Abonnent und werden regelmäßige kostenlos mit interessanten Tipps und Neuigkeiten rund um das Thema Verkehrssicherheit auf unseren Straßen versorgt.  Einfach per e-Mail bei christoph.becker@polizei.nrw.de bestellen und schon sind Sie im Verteiler.   Die letzte Informationsmail v. 22. Januar 2014 enthielt u. a. diese beiden pdf-Dokumente: 65. I Mail Polizeipräsidium Münster Der Verkehrsleiter Fragen und...

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Veröffentlicht am 25. Januar 2014 in Gefahrgut, Logistik allgemein

Das Erreichte ist bereits Vergangenheit

Klartext! Logistik der Zukunft? Wer macht’s und wie? Auf ihrem 3. Transcoop09-Kongress am 19. Februar 2014 in Darmstadt, gibt unsere Mittelstandskooperation Transcoop09 Antworten auf wichtige und brennende Fragen unserer Branche. Im Mittelpunkt stehen dabei die Menschen unserer Branche.     Die Vergangenheit und Gegenwart können wir nicht mehr ändern. Wie wir das Morgen und Übermorgen im Transport- und Logistikgewerbe gestalten wollen dagegen schon sehr. Transcoop09 hat sich darüber Gedanken gemacht und gibt auf seinem 3. Transcoop09-Kongress in Darmstadt einen Ausblick in die Zukunft. Zum Programm und zur Anmeldung einfach auf das PDF Kongresseinladung 2014 klicken. Unter Facebook-Fans verlost Transcoop09 übrigens 10 Gratisteilnahmen am Kongress. Viel Glück, wenn Sie mitmachen...

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