ADR 2013 jetzt in russischer Sprache erhältlich.

Das neue ADR 2013 ist jetzt auch in russischer Sprache erhältlich. Diese Version ist jetzt auf der UNECE-Internetseite veröffentlicht worden. Englische und französische Ausgaben des ADR 2013 existieren ebenfalls.

Zur Internetseite gelangen Sie hier.

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Transcoop09 macht Partner besser!

  Unter diesem Titel berichtet die DVZ über den 2. Transcoop09-Kongress v. 6. Februar 2013 in Darmstadt.

  Im Gespräch mit dem Blatt sehen Josef Perisa (Allgaier Spedition, Neu UIm), Stephan Opel (HDE Logistik, Bamberg) und Ulrich Scharrenweber (Lübker Spedition, Hamburg) die Kooperation Transcoop09 als am Markt etabliert.

Ohne Unternehmenskultur keine Transportqualität! war das Thema dieses Kongresses.

Die Berichterstattung der Fachpresse über den 2. Transcoop09-Kongress erhalten Sie durch das Anklicken der folgenden pdf-Dokumente:

Bericht-VR-20213

Bericht-DVZ-120213

Bericht-transaktuell-2013

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ADR 2013 ändert Vorschriften für Gefahrguttransporte durch den Ärmelkanaltunnel.

Die Gefahrgutvorschriften des neuen ADR 2013 haben ebenfalls eine Überarbeitung des Leitfadens zum Gefahrguttransport durch den Eurotunnel zw. Frankreich und England notwendig gemacht.

Die neueste Fassung mit den Vorschriften, die vom Absender und Beförderer einzuhalten sind, finden Sie hier.  ADR_2013_UK

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Gefahr nicht nur für Gefahrgutfahrer durch die Flensburger Punktereform!

   Kraftfahrern und Transportunternehmen droht erhebliche Gefahr durch die jetzt vorliegenden Gesetz- und Verordnungsentwürfe des Verkehrsausschusses des Bundesrates zur Punktereform der Flensburger Verkehrssünderkarteil!

   Was den Bürgern als Vereinfachung bei der Bepunktung und Abstrafung bei Verkehrsverstößen durch den Bund suggeriert wird, kann sich für unser Transport- und Logistikgewerbe als deutliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen erweisen.

   Dr. Daniela Mielchen, Rechtsanwältin aus Hamburg, nahm auf dem 51. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar dazu sehr ausführlich Stellung.  Ihre Ausführungen im Arbeitskreis V hat die DVZ veröffentlicht. Folgende Fragen werden beantwortet:

Was wird künftig eingetragen?                                                                                                    Wie funktioniert das neue System?                                                                                             Was passiert mit den alten Punkten?                                                                                        Gibt es eine Erhöhung der Bußgelder?                                                                                       Gibt es für Gefahrgutverstöße auch Punkte?                                                                            Was gilt es zu tun?

Ein sehr lesenswerter und interessanter DVZ-Artikel wie ich finde!

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2. Transcoop09-Kongress am 6. Februar 2013 in Darmstadt steht vor der Tür.

   In wenigen Tagen ist es soweit. Der 2. Transcoop09-Kongress unserer Kooperation mittelständischer Logistikunternehmen findet in Darmstadt statt.

    Ohne Unternehmenskultur keine Transportqualität! lt. das Leitthema unseres Kongresses. Es erwarten Sie interessante Fachvorträge, Podiumsdiskussionen und Gespräche mit Teilnehmern und Ausstellern aus Logistik, Industrie, Handel und Presse.

 Informieren Sie sich über unseren Programmablauf auf unserer Kongress-Broschüre am Ende dieses Textes und besuchen Sie uns am 6. Februar 2013 in Darmstadt. Es lohnt sich für Sie.

   Buchen und sichern Sie sich jetzt noch Ihre Teilnahme am 2. Transcoop09-Kongress und melden sich hier an. Wir freuen uns auf Sie!

Kongress-Broschüre 2013

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ADN 2013 in deutscher Übersetzung erschienen.

Die Gefahrgutvorschriften für die Binnenschifffahrt  ADN 2013 sind in der deutschen Fassung durch das BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und  Stadtentwicklung) veröffentlicht worden.  Sie treten mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist zum 1. Juli 2013 verbindlich in Kraft.

Zum Download klicken Sie auf ADN 2013.

 

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ADR 2013, Abschnitt 5.5.3 neu aufgenommen.

   Das ab 1.1.2013 in Kraft getretene ADR 2013 enthält zahlreiche Neuerungen für Gefahrguttransporte. Mit Abschnitt 5.5.3 wurde eine neue Sondervorschrift aufgenommen.

   Hierin wird geregelt, wie die Kennzeichnung von Versandstücken, Lkw, Transportbehältern und Containern bei der Verwendung von Kühl- und/oder Konditionierungsmitteln durchzuführen ist. Es handelt sich hierbei um gefährliche Stoffe, die eine Erstickungsgefahr hervorrufen könnten.

Folgende Stoffe sind gemeint:

UN 1845 Trockeneis

UN 1951 Argon, tiefgekühlt,  flüssig

UN 1977 Stickstoff, tiefgefühlt, flüssig

Die neuen Gefahrzettel  für Verpackungen und Transportmittel hält der Fachhandel für Sie bereit.

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ADR 2013 ist in Kraft getreten.

   Das ADR 2013 ist zum 1.1.2013 in Kraft getreten. Es gilt noch einen Übergangsfrist von 6 Monaten bis zum 30. Juni 2013. Dann löst das neue ADR 2013 das alte ADR 2011 endgültig ab und gilt dann verbindlich.

   Die wichtigsten Änderungen könnten Sie z. B. im Bundesanzeiger oder auf der UNECE-Seite nachlesen.

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Ladungssicherung bei Teil-/Komplettladungen und Stückgut.

    Die Ladungssicherung im Teil-, Komplettladungs- und Stückgutbereich stellt die am Transport Beteiligten immer wieder vor mehr oder weniger große Herausforderungen.   Grundsätzlich ist die Ladung ausreichend gegen Verrutschen, Umfallen und Herunterfallen zu sichern.  Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Gefahrgut oder allgemeine Güter handelt!

   In der täglichen Praxis entstehen die Probleme vor der Beladung von Fahrzeugen oftmals deshalb, weil im wesentlichen eine differenzierte Betrachtung hinsichtlich der Ausstattung von Fahrzeugen und der durchzuführenden Ladungssicherung vorliegt.

   Um Ihnen unsere Sicht der Anforderungen an die Ladungssicherung vor einem Transport aufzuzeigen und um zukünftige, zeitaufwendige Diskussionen, sowie für Sie kostenintensive Wartezeiten oder Leerfahrten zu minimieren, geben wir Ihnen 3 Beispiele über gesicherte Ladungen.

Ladungssicherung_mit_ausreichend_Palettenpalettierte Kleingebinde    

Bspl. guter Ladungssicherung

palettierte 200 l Stahlfässer

Laddungssicherung_Ibc_

 1.000 l Ibc

   Unser Ziel bleibt die Anforderungen und Vorgaben mit Ihnen gemeinsam umzusetzen und dafür zu sorgen, dass die uns von unseren Kunden anvertrauten Güter sicher und in ordungsgem. Zustand transportiert werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Klicken Sie hier für unsere ADR Checkliste Lkw

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Anfangsprobleme des Hamburger Seezollhafens schwinden.

   Die anfänglichen Schwierigkeiten im Probebetrieb bei der Umstellung von Hamburger Freihafen hin zum Seezollhafen scheinen zu schwinden. Seit dem 1. Dezember 2012 arbeiten die großen Hamburger Containerterminals bereits nach den dann ab 1. Januar 2013  gültigen neuen Zollvorschriften.

   Wir selbst hatten bisher bei der Abnahme unserer Vollcontainer bei Eurogate oder  der HHLA nach den neuen Seezollhafen-Bestimmungen keine Probleme. Voraussetzung bleibt natürlich nach wie vor eine gute Vorbereitung und Überprüfung der vorzulegenden Zolldokumente. Über weitere Erkenntnisse des Echtbetriebes berichtet die DVZ hier.

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