Gefahrgut-Transport

Veröffentlicht am 11. April 2011 in Gefahrgut-Transport

Wie Sie Ihre Zurrgurte am schnellsten auf Funktionsfähigkeit hin überprüfen könnten.

Der Speditionsverband DSLV hat auf Differenzen zwischen der europäischen Norm EN 12195-1:2010 und der Ladungssicherungs-Standardreihe VDI 2700 hingewiesen. Der Verband hat das Bundesverkehrsministerium um Klärung gebeten, nach welchem der beiden Grundsätze die betroffene Wirtschaft zukünftig Maßnahmen zur Ladungssicherung durchführen soll. Auf diese Anfrage teilte das Bundesverkehrsministerium mit, dass das Bundesamt für Güterverkehr seine Kontrollen nach der VDI-Richtlinie durchführen soll. Damit würden in Deutschland nach Ansicht des DSLV jedoch 2 Standards nebeneinander existieren, die sich insbesondere bei der Berechnung von Ladesicherungskräften erheblich unterscheiden würden. Schnell-Check Zurrgurte:Spanngurte erfüllen bei der Ladungssicherung eine Schlüsselfunktion. Deshalb sollten sie immer pfleglich behandelt werden. Dies heißt für Ihre Fahrer: Gurte sauber halten Gurte stets trocken lagern angerissene und beschädigte Gurte umgehend austauschen fehlt das Label am Gurt oder ist es unleserlich geworden, sofort austauschen die auf dem Label angegebenen Belastungswerte unbedingt berücksichtigen Da Zurrgurte jedoch auch trotz bester Pflege nicht ewig halten, sollten sie ausgetauscht werden, wenn die Gurte seitliche Einschnitte aufweisen, die größer als 10 % der Gurtbreite sind, wenn die Hauptnaht beschädigt ist, wenn das Label fehlt, wenn die Gurte durch Wärmeeinwirkung verformt sind, wenn der Gurt um mehr als 5 % gedehnt wurde (war ein Fahrzeug in einen massiven Unfall verwickelt und hat das Zurrmaterial die Last kaum halten können, sollten Sie diese Gurte nicht mehr verwenden), wenn aggressive Stoffe (Säuren, Laugen, Öl) längere Zeit auf den Gurt eingewirkt haben, wenn Spann- oder Verbindungselemente (Haken) beschädigt sind. Quelle: Sonderausgabe Ladungssicherung des Informationsdienstes Logistik...

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Veröffentlicht am 31. März 2011 in Gefahrgut-Transport

Wie Sie die Lkw-Nutzlast ermitteln um vor dem Gefahrgut-Transport ein Überladen des Lkw zu vermeiden.

   Bei unseren täglichen ADR-Kontrollen, besonders von 7,5 t bzw. 12 t  Lkw (7 ½ od. 12 Tonner genannt), stellt sich immer wieder die Frage nach der Nutzlast dieser Fahrzeuge. Vor Versand ist zu überprüfen, ob die Nutzlast des Lkw mit dem zum Versand stehenden Gut nicht überschritten wird. Besonders auch dann, wenn der Lkw bereits mit anderen Gütern angeladen ist.    Bei der alten Kfz-Zulassung konnte auch das ungeübte Auge die Nutzlast des Lkw in der entsprechenden Spalte ablesen. Bei der heute gültigen Zulassungsbescheinigung Teil I ist das leider nicht mehr so. Verlassen Sie sich auch nicht auf die Aussagen der Kraftfahrer. Diese wissen z. Teil selbst nicht, wie hoch die Nutzlast ihrer Lkw ist…    Warum sollte es also auch übersichtlich bleiben wenn es auch unklar geht? Um die Nutzlast des Lkw ermitteln zu können, haben uns die Bürokraten eine Rechenaufgabe gestellt. Bevor Sie diese lösen können, müssen Sie sich mit der „Definition der Felder“ auseinandersetzen, um den abgedruckten Zahlenfriedhof auf der Kfz-Zulassungsbescheinigung verstehen zu können.       Kurzum, habe ich Ihnen das auf anl. Zulassungsbescheinigung beispielhaft dargestellt.    Ziehen Sie die in Feld G abgedruckte Leermasse (Eigengewicht) 6.390 kg von der in Feld F1 angegebenen zul. Gesamtmasse in kg (zul. Gesamtgewicht) 11.990 kg ab und Sie erhalten die max. Nutzlast von 5.600 kg für diesen Lkw.    Die Ermittlung der Nutzlast und die Vermeidung der Überladung von Lkw sind selbstverständlich bei allen Transporten einzuhalten und stellen keine Besonderheiten für Gefahrgut-Transporte...

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Veröffentlicht am 28. März 2011 in Gefahrgut-Transport

Haben Sie den neuen ADR-Schein (ADR-Schulungsbescheinigung) schon mal gesehen?

   Seit d. 1.1.2011 gibt es den neuen ADR-Schein, bzw. die ADR-Schulungsbescheinigung, wie sie in der offiziellen Sprachregelung genannt wird. Möglicherweise ist Sie Ihnen oder Ihrer Beauftragten Person im Rahmen Ihres ADR-Checks vor einem Gefahrgut-Transport bereits schon einmal vorgezeigt worden.    Der neue ADR-Schein hat Scheckkartenformat inkl. Inhaberbild (analog des EU-Führerscheines), ist aus weißem Kunststoff gefertigt und in schwarzer Schrift bedruckt. Fälschungssicherheit konnte trotz Sicherheitsmerkmalen wie z. B. UV-Druck oder Hologramm nicht hergestellt werden.    Der neue ADR-Schein erscheint in der Landessprache des ausstellenden Staates. Zusätzlich noch in Deutsch, Englisch oder Französisch, wenn der ADR-Schein nicht in diesen drei Staaten (DE, GB, F) ausgestellt wurde.               Aber keine Bange, die orangen ADR-Scheine haben deshalb noch lange nicht ausgedient. Sie dürften noch bis 31.12.2012 von den Behörden ausgestellt werden und sind dann 5 weitere Jahre gültig. Nach heutiger Zeitrechnung hätte der alte, orange ADR-Schein dann theoretisch am 31.12.2017 seinen letzten...

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Veröffentlicht am 24. März 2011 in Gefahrgut-Transport

Wann ist eine UN-Nummer auf Versandstücken gem. ADR gut lesbar?

   Anfang ds. Woche monierte ein Beamter der Wasserschutzpolizei im Rahmen seiner Gefahrgutkontrolle die Schriftgröße der UN-Nummer auf den Versandstücken hinsichtlich guter Lesbarkeit. In diesem Fall handelte es sich um 6 IBC. Der Befüller der IBC, also unser Kunde, hatte die UN-Nummer in sein Produktetikett integriert.    An der guten Lesbarkeit der UN-Nr. kamen bis dato weder bei unserem Kunden, noch beim Handling an unserem Lager oder vorherigen ADR-Kontrollen keine Zweifel auf.     Bis wir durch das Vermessen der UN-Nr. des Beamten eines Besseren belehrt wurden. Das Messergebnis ergab eine Buchstaben- bzw. Ziffernhöhe von ca. 3-4 mm, was leider eben nicht als gut lesbar festgestellt wurde.    Aber wer und wie definiert sich gute Lesbarkeit wenn es um die Schriftgröße von UN-Nr. geht? Hier kommt jetzt die GGVSEB-Durchführungsrichtlinie – RSEB ins Spiel. Die RSEB erläutert und kommentiert die Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenschifffahrt.    Hier heißt es, dass die Schrifthöhe für die Kennzeichnung mit der UN-Nummer auf Versandstücken mit mindestens 6 mm empfohlen wird.    Diese Empfehlung sollte ursprünglich im neuen ADR 2011 als verbindlich aufgenommen werden. Wurde sie aber nicht. Geplant ist jetzt, dass im ADR 2013 zu manifestieren. Weiterhin ist angestrebt die Schrifthöhe sogar auf 12 mm zu vergrößern, um sie an die Mindestgröße der UN-Codierung für Versandstücke anzupassen.    Was haben wir daraus gelernt? Auch wir werden unsere Kunden darauf hinweisen, der Empfehlung der RSEB zu folgen. Beim nächsten Druck der Etiketten sollte die Mindestschriftgröße der UN-Nummern dann eingehalten werden.    Ein „Ticket“ für diese Nachschulung gab es von dem freundlichen Kontrollbeamten übrigens...

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Veröffentlicht am 10. März 2011 in Gefahrgut-Transport

Wie Sie umweltgefährdende Stoffe spätestens ab 1.7.2011 nach ADR 2011 zu kennzeichnen haben.

   Das neue ADR 2011 ist ab 1. Juli 2011 verbindlich und regelt u. a., wie Sie spätestens ab diesem Zeitpunkt umweltgefährdende Stoffe zu kennzeichnen haben. D. h., dass wir uns bis zum 30. Juni 2011 in der sog. Übergangsfrist befinden und noch beide u. g. Symbole Gültigkeiten haben.    Worüber ich Sie heute informieren möchte ist weder ein verfrühter Aprilscherz oder eine Fehlinterpretation des ADR 2011 noch in geistiger Umnachtung meinerseits geschrieben worden.       Wie Sie wissen wurde die zusätzliche Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe im Jahr 2009 eingeführt. Versandstücke, mit Ausnahme von Einzel- und zusammengesetzten Verpackungen (flüssige Stoffe bis max. 5 l, feste Stoffe bis max. 5 kg netto), mussten dauerhaft mit Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe (Fisch und Baum) bezettelt sein.    Das wird auch ab 1. Juli 2011 so bleiben, nur mit dem Unterschied, dass der Fisch dann nicht mehr weint.    Genau, Sie haben richtig gelesen. Wenn der Fisch nicht mehr weint, gibts auch keine Träne mehr. Aber sehen Sie hier, was ich damit meine:   Das sich der Hintergrund auf dem neuen Gefahrzettel marginal verschoben hat, sei hier nur am Rende erwähnt.      Sollten Ihre Gefahrgüter ab d. 1. Juli 2011 noch mit den alten Kennzeichen etikettiert sein und in eine Fahrzeugkontrolle geraten, könnten Ihnen beim Öffnen des Bußgeldbescheides über ca. € 500,00 evtl. die Tränen in die Augen schießen.    Ob die Hüter des Gesetzes dieses auch tatsächlich so unsetzen werden, bleibt abzuwarten.  Ich werde es mit Sicherheit nicht auf einen Versuch ankommen lassen.       Damit auch Sie nicht in die mögliche Bußgeldfalle tappen, denken Sie an die rechtzeitige Um- bzw. Nachetikettierung  Ihrer Gebinde mit den ab spätestens 1. Juli 2011 zu verwendenden Symbolen für umweltgefährdende Stoffe. Wir erledigen das im Übrigen auch für Sie. Vielen Dank für Ihre...

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