Gepostet by on Mrz 31, 2011 in Gefahrgut-Transport | Keine Kommentare

Wie Sie die Lkw-Nutzlast ermitteln um vor dem Gefahrgut-Transport ein Überladen des Lkw zu vermeiden.

   Bei unseren täglichen ADR-Kontrollen, besonders von 7,5 t bzw. 12 t  Lkw (7 ½ od. 12 Tonner genannt), stellt sich immer wieder die Frage nach der Nutzlast dieser Fahrzeuge. Vor Versand ist zu überprüfen, ob die Nutzlast des Lkw mit dem zum Versand stehenden Gut nicht überschritten wird. Besonders auch dann, wenn der Lkw bereits mit anderen Gütern angeladen ist.

   Bei der alten Kfz-Zulassung konnte auch das ungeübte Auge die Nutzlast des Lkw in der entsprechenden Spalte ablesen. Bei der heute gültigen Zulassungsbescheinigung Teil I ist das leider nicht mehr so. Verlassen Sie sich auch nicht auf die Aussagen der Kraftfahrer. Diese wissen z. Teil selbst nicht, wie hoch die Nutzlast ihrer Lkw ist…

   Warum sollte es also auch übersichtlich bleiben wenn es auch unklar geht? Um die Nutzlast des Lkw ermitteln zu können, haben uns die Bürokraten eine Rechenaufgabe gestellt. Bevor Sie diese lösen können, müssen Sie sich mit der „Definition der Felder“ auseinandersetzen, um den abgedruckten Zahlenfriedhof auf der Kfz-Zulassungsbescheinigung verstehen zu können.   

   Kurzum, habe ich Ihnen das auf anl. Zulassungsbescheinigung beispielhaft dargestellt.

   Ziehen Sie die in Feld G abgedruckte Leermasse (Eigengewicht) 6.390 kg von der in Feld F1 angegebenen zul. Gesamtmasse in kg (zul. Gesamtgewicht) 11.990 kg ab und Sie erhalten die max. Nutzlast von 5.600 kg für diesen Lkw.

   Die Ermittlung der Nutzlast und die Vermeidung der Überladung von Lkw sind selbstverständlich bei allen Transporten einzuhalten und stellen keine Besonderheiten für Gefahrgut-Transporte dar.