Gefahrgut-Transport

Veröffentlicht am 23. Mai 2011 in Gefahrgut-Transport

Hier erhalten Sie die neue schriftl. Weisung in portugisisch nach ADR 2011 kostenlos.

Die offizielle portugiesische Version der Schriftlichen Weisungen nach dem ADR 2011 ist auf der UN ECE Homepage veröffentlicht worden. Damit sind nun die Schriftlichen Weisungen nach dem ADR 2011 in 18 Sprachen erhältlich. Wir haben die neuste Ausgabe in unserem Downloadbereich für Sie bereitgestellt. Den Link zur UN ECE-Seite finden Sie hier: http://live.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_linguistic_e.html  

Mehr

Veröffentlicht am 12. Mai 2011 in Gefahrgut-Transport

Wie Sie Wartezeiten bei unseren Gefahrgut-Kontrollen zukünftig minimieren könnten, um Ihren Lkw für den Gefahrgut-Transport schneller abfertigen und beladen zu können.

In unserem Blogartikel v. 3. März 2011 hatten wir Sie darauf hingewiesen, dass  bevor ein kennzeichnungspflichtiger Gefahrgut-Transport unserer Gefahrgutlager in Hamburg-Wilhelmsburg verlässt, jedes Fahrzeug von unseren Mitarbeitern auf die Vollständigkeit Ihrer Gefahrgutausrüstung hin überprüft wird. Hierbei ist es unerheblich ob wir Verlader oder Absender sind. Die damit gemachten Erfahrungen waren in den vergangenen gut 2 Monaten sehr unterschiedlich und teilweise, um es vorsichtig zu formulieren,  recht abenteuerlich. Es gab Abholer die es selbst beim 3. Abholversuch nicht geschafft hatten, eine dem Gefahrgut-Transport angemessenen Gefahrgutausrüstung zu präsentieren, bzw. einen geeigneten Lkw einzusetzen. Die Gründe, warum Fahrzeuge zur Beladung mit Gefahrgut abgewiesen wurden, sind so vielschichtig wie die Anforderungen an einen Gefahrgut-Transport an sich. Hier einige Punkte, die bei uns z. T.  nur noch Kopfschütteln ausgelöst haben: – Lkw ohne TÜV, – Lkw ohne orange Warntafeln, – Kraftfahrer ohne ADR-Schein, – Fehlende oder unvollständige Beförderungspapiere, – Fehlende Ausrüstungsgegenstände (z. B. Kanalabdeckung, Feuerlöscher, abgelaufen            Augenspülflüssigkeit), – Fehlendes, nicht ausreichendes oder mangelhaftes Ladungssicherungsmaterial, – „Ich wusste gar nicht, dass es sich um Gefahrgut handelt. Könnten Sie nicht mal ein Auge zudrücken?“, –  usw., usw. Wie Sie erkennen können, gibt es nach wie vor Transportunternehmer, die mit Gefahrgut-Transporten z. T. hoffnungslos überfordert sind. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, hier alle über den berühmten einen Kamm scheren zu wollen! Ich spreche hier hauptsächlich Selbstabholer an, bei der wir in unserer Eigenschaft als Verlader und nicht als Absender aktiv werden. Damit Ihre Gefahrgut-Abholungen zukünftig gleich beim 1. Mal erfolgen könnten, für Sie vergebliche Anfahrten wegfallen und bei uns wertvolle Arbeitszeiten durch Mehrfachkontrollen minimiert werden, sollten Sie  sich bereits vor Übernahme Ihrer Gefahrgutsendung bei uns über die Vollständigkeit Ihrer Gefahrgutausrüstung überzeugen und evtl. fehlende oder mangelhafte Ausrüstungsgegenstände ergänzen oder ersetzten. Zukünftig haben wir für Gefahrgutabholer folgende Umgangsregelung vorgesehen: – Identifizierung des Abholers mit auszuliefernder Sendung im Büro (ohne Ladepapiere/-Referenz keine Abfertigung), –    Aushändigung unserer Lkw-Checkliste _ADR 2011 7.5.1.2_ an den Kraftfahrer, –   Selbständige Vorkontrolle durch den Kraftfahrer anhand unserer Checkliste, sucht und   legt die Gefahrgutausrüstung für die weitere Überprüfung durch unseren Mitarbeiter bereit, –   Der Mitarbeiter überprüft die bereitgelegte Gefahrgutausrüstung anhand der Checkliste und entscheidet über Beladung oder Zurückweisung des Fahrzeuges. Sollten Sie, bzw. der Fahrer Ihm Rahmen seiner eigenen Vorkontrolle bereits feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht den Anforderungen entspricht, bevor unser Mitarbeiter dieses feststellt, geben Sie die Lkw-Checkliste im Büro mit dem Hinweis des Mangels wieder ab. Wir bitten in gegenseitigem Interesse um Beachtung, bedanken und für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit hinsichtlich eines sicheren...

Mehr

Veröffentlicht am 11. April 2011 in Gefahrgut-Transport

Wie Sie Ihre Zurrgurte am schnellsten auf Funktionsfähigkeit hin überprüfen könnten.

Der Speditionsverband DSLV hat auf Differenzen zwischen der europäischen Norm EN 12195-1:2010 und der Ladungssicherungs-Standardreihe VDI 2700 hingewiesen. Der Verband hat das Bundesverkehrsministerium um Klärung gebeten, nach welchem der beiden Grundsätze die betroffene Wirtschaft zukünftig Maßnahmen zur Ladungssicherung durchführen soll. Auf diese Anfrage teilte das Bundesverkehrsministerium mit, dass das Bundesamt für Güterverkehr seine Kontrollen nach der VDI-Richtlinie durchführen soll. Damit würden in Deutschland nach Ansicht des DSLV jedoch 2 Standards nebeneinander existieren, die sich insbesondere bei der Berechnung von Ladesicherungskräften erheblich unterscheiden würden. Schnell-Check Zurrgurte:Spanngurte erfüllen bei der Ladungssicherung eine Schlüsselfunktion. Deshalb sollten sie immer pfleglich behandelt werden. Dies heißt für Ihre Fahrer: Gurte sauber halten Gurte stets trocken lagern angerissene und beschädigte Gurte umgehend austauschen fehlt das Label am Gurt oder ist es unleserlich geworden, sofort austauschen die auf dem Label angegebenen Belastungswerte unbedingt berücksichtigen Da Zurrgurte jedoch auch trotz bester Pflege nicht ewig halten, sollten sie ausgetauscht werden, wenn die Gurte seitliche Einschnitte aufweisen, die größer als 10 % der Gurtbreite sind, wenn die Hauptnaht beschädigt ist, wenn das Label fehlt, wenn die Gurte durch Wärmeeinwirkung verformt sind, wenn der Gurt um mehr als 5 % gedehnt wurde (war ein Fahrzeug in einen massiven Unfall verwickelt und hat das Zurrmaterial die Last kaum halten können, sollten Sie diese Gurte nicht mehr verwenden), wenn aggressive Stoffe (Säuren, Laugen, Öl) längere Zeit auf den Gurt eingewirkt haben, wenn Spann- oder Verbindungselemente (Haken) beschädigt sind. Quelle: Sonderausgabe Ladungssicherung des Informationsdienstes Logistik...

Mehr

Veröffentlicht am 31. März 2011 in Gefahrgut-Transport

Wie Sie die Lkw-Nutzlast ermitteln um vor dem Gefahrgut-Transport ein Überladen des Lkw zu vermeiden.

   Bei unseren täglichen ADR-Kontrollen, besonders von 7,5 t bzw. 12 t  Lkw (7 ½ od. 12 Tonner genannt), stellt sich immer wieder die Frage nach der Nutzlast dieser Fahrzeuge. Vor Versand ist zu überprüfen, ob die Nutzlast des Lkw mit dem zum Versand stehenden Gut nicht überschritten wird. Besonders auch dann, wenn der Lkw bereits mit anderen Gütern angeladen ist.    Bei der alten Kfz-Zulassung konnte auch das ungeübte Auge die Nutzlast des Lkw in der entsprechenden Spalte ablesen. Bei der heute gültigen Zulassungsbescheinigung Teil I ist das leider nicht mehr so. Verlassen Sie sich auch nicht auf die Aussagen der Kraftfahrer. Diese wissen z. Teil selbst nicht, wie hoch die Nutzlast ihrer Lkw ist…    Warum sollte es also auch übersichtlich bleiben wenn es auch unklar geht? Um die Nutzlast des Lkw ermitteln zu können, haben uns die Bürokraten eine Rechenaufgabe gestellt. Bevor Sie diese lösen können, müssen Sie sich mit der „Definition der Felder“ auseinandersetzen, um den abgedruckten Zahlenfriedhof auf der Kfz-Zulassungsbescheinigung verstehen zu können.       Kurzum, habe ich Ihnen das auf anl. Zulassungsbescheinigung beispielhaft dargestellt.    Ziehen Sie die in Feld G abgedruckte Leermasse (Eigengewicht) 6.390 kg von der in Feld F1 angegebenen zul. Gesamtmasse in kg (zul. Gesamtgewicht) 11.990 kg ab und Sie erhalten die max. Nutzlast von 5.600 kg für diesen Lkw.    Die Ermittlung der Nutzlast und die Vermeidung der Überladung von Lkw sind selbstverständlich bei allen Transporten einzuhalten und stellen keine Besonderheiten für Gefahrgut-Transporte...

Mehr

Veröffentlicht am 28. März 2011 in Gefahrgut-Transport

Haben Sie den neuen ADR-Schein (ADR-Schulungsbescheinigung) schon mal gesehen?

   Seit d. 1.1.2011 gibt es den neuen ADR-Schein, bzw. die ADR-Schulungsbescheinigung, wie sie in der offiziellen Sprachregelung genannt wird. Möglicherweise ist Sie Ihnen oder Ihrer Beauftragten Person im Rahmen Ihres ADR-Checks vor einem Gefahrgut-Transport bereits schon einmal vorgezeigt worden.    Der neue ADR-Schein hat Scheckkartenformat inkl. Inhaberbild (analog des EU-Führerscheines), ist aus weißem Kunststoff gefertigt und in schwarzer Schrift bedruckt. Fälschungssicherheit konnte trotz Sicherheitsmerkmalen wie z. B. UV-Druck oder Hologramm nicht hergestellt werden.    Der neue ADR-Schein erscheint in der Landessprache des ausstellenden Staates. Zusätzlich noch in Deutsch, Englisch oder Französisch, wenn der ADR-Schein nicht in diesen drei Staaten (DE, GB, F) ausgestellt wurde.               Aber keine Bange, die orangen ADR-Scheine haben deshalb noch lange nicht ausgedient. Sie dürften noch bis 31.12.2012 von den Behörden ausgestellt werden und sind dann 5 weitere Jahre gültig. Nach heutiger Zeitrechnung hätte der alte, orange ADR-Schein dann theoretisch am 31.12.2017 seinen letzten...

Mehr

Veröffentlicht am 24. März 2011 in Gefahrgut-Transport

Wann ist eine UN-Nummer auf Versandstücken gem. ADR gut lesbar?

   Anfang ds. Woche monierte ein Beamter der Wasserschutzpolizei im Rahmen seiner Gefahrgutkontrolle die Schriftgröße der UN-Nummer auf den Versandstücken hinsichtlich guter Lesbarkeit. In diesem Fall handelte es sich um 6 IBC. Der Befüller der IBC, also unser Kunde, hatte die UN-Nummer in sein Produktetikett integriert.    An der guten Lesbarkeit der UN-Nr. kamen bis dato weder bei unserem Kunden, noch beim Handling an unserem Lager oder vorherigen ADR-Kontrollen keine Zweifel auf.     Bis wir durch das Vermessen der UN-Nr. des Beamten eines Besseren belehrt wurden. Das Messergebnis ergab eine Buchstaben- bzw. Ziffernhöhe von ca. 3-4 mm, was leider eben nicht als gut lesbar festgestellt wurde.    Aber wer und wie definiert sich gute Lesbarkeit wenn es um die Schriftgröße von UN-Nr. geht? Hier kommt jetzt die GGVSEB-Durchführungsrichtlinie – RSEB ins Spiel. Die RSEB erläutert und kommentiert die Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenschifffahrt.    Hier heißt es, dass die Schrifthöhe für die Kennzeichnung mit der UN-Nummer auf Versandstücken mit mindestens 6 mm empfohlen wird.    Diese Empfehlung sollte ursprünglich im neuen ADR 2011 als verbindlich aufgenommen werden. Wurde sie aber nicht. Geplant ist jetzt, dass im ADR 2013 zu manifestieren. Weiterhin ist angestrebt die Schrifthöhe sogar auf 12 mm zu vergrößern, um sie an die Mindestgröße der UN-Codierung für Versandstücke anzupassen.    Was haben wir daraus gelernt? Auch wir werden unsere Kunden darauf hinweisen, der Empfehlung der RSEB zu folgen. Beim nächsten Druck der Etiketten sollte die Mindestschriftgröße der UN-Nummern dann eingehalten werden.    Ein „Ticket“ für diese Nachschulung gab es von dem freundlichen Kontrollbeamten übrigens...

Mehr