Änderungen im ADR 2015
Am 30. Juni 2015 enden die Übergangsvorschriften des ADR 2013, wenn nicht für einzelne Unterabschnitte andere Fristen gesondert festgelegt wurden. D. h., dass ab 1. Juli 2015 die neue Version das ADR 2015 (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) Anwendung findet. Hier hat es, wie könnte es auch anders sein, eine Vielzahl an Änderungen gegeben, mit denen Sie sich spätestens jetzt beschäftigen sollten, sofern Sie es bisher noch nicht getan haben.
Der DSLV (Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V.) hat hierzu einen m. E. hilfreichen Leitfaden herausgebracht, welchen Sie als pdf unter diesem Text kostenlos herunterladen könnten.
Neben einer Reihe von redaktionellen Änderungen, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit im Besonderen auf die Änderungen in Teil 3.2 (neue UN-Nummern), Teil 3.4 (Kennzeichen für Versandstücke mit begrenzten Mengen) und Teil 5 (Vorschriften für den Versand) lenken. Hier gilt es auf die korrekte Kennzeichnung Ihrer Versandstücke und auf die Einhaltung der Abmessungen für Gefahrzettel und Placards zu achten.