Gepostet by on Feb 18, 2013 in Gefahrgut-Transport | Keine Kommentare

ADR 2013 ändert Vorschriften für Gefahrguttransporte durch den Ärmelkanaltunnel.

Die Gefahrgutvorschriften des neuen ADR 2013 haben ebenfalls eine Überarbeitung des Leitfadens zum Gefahrguttransport durch den Eurotunnel zw. Frankreich und England notwendig gemacht.

Die neueste Fassung mit den Vorschriften, die vom Absender und Beförderer einzuhalten sind, finden Sie hier.  ADR_2013_UK