Warum sollten wir ein höheres Transportrisiko durch weniger Ladungssicherung eingehen?
Seit d. 1. Januar 2013 gilt das neue ADR. Ab d. 1. Juli 2013 ist es zwingend anzuwenden. Eine neue, aber m. E. folgenschwere Regelung betrifft eine neue Norm hinsichtlich der Ladungssicherung. Sie ist im neuen ADR Unterabschnitt 7.5.7.1 der Anlage A nachzulesen. Hierin steht sinngemäß, dass die Vorschriften zu Ladungssicherung als erfüllt gelten, wenn die Ladung gemäß der Norm EN 12195-1:2010 gesichert wurde.
So weit so unklar, denn bisher wurde diese neue Europanorm von deutschen Behörden bei Fahrzeugkontrollen moniert und von den Protagonisten schlicht weg abgelehnt.
Grund: Die Anforderungen an die Ladungssicherung wurden durch die neue Norm abgespeckt. Sie sind als geringer einzustufen, werden als Verschlechterung bewertet und gehen zu Lasten der Sicherheit im Transportgewerbe.
In Deutschland wird die Ladungssicherung seit über einem Jahrzehnt nach den Richtlinien der VDI 2700 ff (Verein Deutscher Ingenieure e. V.) praktiziert. Hierbei handelt es sich um anerkannte Regeln der Technik, die ebenso von der Rechtsprechung herangezogen und akzeptiert werden.
Wir folgen den Ratschlägen von Polizei und Verbänden und werden in unserem Betrieb die Ladungssicherung auch zukünftig nach VDI 2700 praktizieren. Generell gilt: Die Ladung ist ausreichend gegen Verrutschen, Umfallen und Herunterfallen zu sichern. Dabei ist es auch unerheblich, ob es sich um Gefahrgut handelt oder nicht!
Lesen Sie hierzu auch gern meinen Blogbeitrag „Ladungssicherung bei Teil-/Komplettladungen und Stückgut“ v. 20. Dezember 2012.