Ladungssicherung wird gem. ADR 2013 abgespeckt!
Kleine Ursache, große Wirkung: In Kapitel 7.5.7.1 des ADR 2013 wird ein Satz am Ende hinzugefügt, der besagt, dass die Ladungssicherung als ausreichend angesehen wird, wenn die Vorgaben der EN 12195-1:2010 eingehalten werden. „Damit tritt eine kuriose Situation ein“, schreibt Gefahrgutexperte Jürgen Werny in einem Fachbeitrag über die Änderungen des Gefahrgutrechts, der in der Septemberausgabe der Gefahr/gut erscheinen wird.
Der Grund: Die angesprochene Norm wird derzeit in Deutschland von vielen Experten einschließlich der Behörden nicht akzeptiert, da sie eine Verschlechterung gegenüber der VDI-Richtlinie 2700 ff. bedeute. „Durch diese explizite Erwähnung im ADR können solche Transporte jedoch bei Gefahrgutbeförderungen künftig nicht beanstandet werden“, erläutert Werny das Problem.
Arbeitshilfe erläutert die Änderungen
Diese und alle weiteren Neuerungen des ADR 2013 stellt die neue Arbeitshilfe „Wernys Tabellen“ vor. In einer Gegenüberstellung zu der 2011er-Fassung des Regelwerks erklärt Gefahrgut-Fachmann Jürgen Werny detailliert, was sich beim ADR 2013 ändert und warum es sich ändert. Darüber hinaus kommentiert der Autor, welche Folgen die Änderungen in der Praxis haben und ob sie sinnvoll sind.
„Wernys Tabellen“ richten sich laut Auskunft des Autors an alle Firmen, Einrichtungen und Personen, die sich mit dem Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße beschäftigen: Gefahrgutbeauftragte, Transportunternehmer, Speditionen und Werkverkehr, chemische Industrie und Chemiehandel, Kontrollbeamte und -behörden sowie Gefahrgut-Ausbilder.
Quelle: Gefahrgut-Online.de