Wie Sie umweltgefährdende Stoffe spätestens ab 1.7.2011 nach ADR 2011 zu kennzeichnen haben.
Das neue ADR 2011 ist ab 1. Juli 2011 verbindlich und regelt u. a., wie Sie spätestens ab diesem Zeitpunkt umweltgefährdende Stoffe zu kennzeichnen haben. D. h., dass wir uns bis zum 30. Juni 2011 in der sog. Übergangsfrist befinden und noch beide u. g. Symbole Gültigkeiten haben. Worüber ich Sie heute informieren möchte ist weder ein verfrühter Aprilscherz oder eine Fehlinterpretation des ADR 2011 noch in geistiger Umnachtung meinerseits geschrieben worden. Wie Sie wissen wurde die zusätzliche Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe im Jahr 2009 eingeführt. Versandstücke, mit Ausnahme von Einzel- und zusammengesetzten Verpackungen (flüssige Stoffe bis max. 5 l, feste Stoffe bis max. 5 kg netto), mussten dauerhaft mit Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe (Fisch und Baum) bezettelt sein. Das wird auch ab 1. Juli 2011 so bleiben, nur mit dem Unterschied, dass der Fisch dann nicht mehr weint. Genau, Sie haben richtig gelesen. Wenn der Fisch nicht mehr weint, gibts auch keine Träne mehr. Aber sehen Sie hier, was ich damit meine: Das sich der Hintergrund auf dem neuen Gefahrzettel marginal verschoben hat, sei hier nur am Rende erwähnt. Sollten Ihre Gefahrgüter ab d. 1. Juli 2011 noch mit den alten Kennzeichen etikettiert sein und in eine Fahrzeugkontrolle geraten, könnten Ihnen beim Öffnen des Bußgeldbescheides über ca. € 500,00 evtl. die Tränen in die Augen schießen. Ob die Hüter des Gesetzes dieses auch tatsächlich so unsetzen werden, bleibt abzuwarten. Ich werde es mit Sicherheit nicht auf einen Versuch ankommen lassen. Damit auch Sie nicht in die mögliche Bußgeldfalle tappen, denken Sie an die rechtzeitige Um- bzw. Nachetikettierung Ihrer Gebinde mit den ab spätestens 1. Juli 2011 zu verwendenden Symbolen für umweltgefährdende Stoffe. Wir erledigen das im Übrigen auch für Sie. Vielen Dank für Ihre...
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