Gepostet by on Feb 24, 2011 in Gefahrgut-Transport | Keine Kommentare

Welche Gefahrgutausrüstung benötigen Sie jetzt beim Gefahrgut-Transport gem. ADR 2011?

   Um ein Kraftfahrzeug mit Gefahrgut beladen zu dürfen, müssen Sie alle erforderlichen Gefahrgutausrüstungsgegenstände an Bord Ihres Fahrzeuges mitführen. Die Anforderungen an die Gefahrgutausrüstung haben sich per ADR 2011 geringfügig geändert. Lesen Sie hier, welche  erforderlichen Gegenstände Sie an Bord haben müssen.
   Das ADR schreibt bestimmte Ausrüstungsgegenstände vor, damit der/die Kraftfahrer bei einem Un- oder Notfall während des Transportes gefährlicher Güter sicher und schnell die richtigen Sofort- und Gefahrenabwehrmaßnahmen ergreifen können.
   Bisher war zwingend ein Auffangbehälter aus Kunststoff bei der Beförderung von Gefahrgut vorgeschrieben. Neuerdings kann der Kraftfahrer entscheiden, welches Material für den Auffangbehälter geeignet ist.
   Prüfen Sie vor jedem Gefahrgut-Transport, ob sich auch wirklich alle erforderlichen Gegenstände an Bord Ihres Kraftfahrzeuges befinden. Bei jeder Gefahrgutbeförderung sind folgende Ausrüstungsgegenstände mitzuführen:
1. Unterlegkeil(e)
2. 2 selbststehende Warnzeichen
3. Hilfsmittel zur Ladungssicherung (z. B. Antirutschmatten, Spanngurte, Klemmbretter)
4. 2 Warntafeln
Zusätzlich müssen Sie einen 2-kg-ABC-Feuerlöscher an Bord mitführen. Abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht (z.GG) Ihres Kraftfahrzeugs, erhöht sich die Löschmittelmenge um folgende Mengen:
+  2 kg ABC-Löscher bei < 3,5 t z. GG
+  6 kg ABC- Löscher bei 3,5 – 7,5 t z. GG
+10 kg ABC-Löscher bei > 7,5 t z. GG
Achtung:  Die Feuerlöscher müssen für den Einsatz auf einem Kraftfahrzeug geeignet sein und der DIN EN 3 Teil 7 „Tragbare Feuerlöscher“ entsprechen.
   Zusätzlich müssen sich für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung folgende Gefahrgutausrüstungsgegenstände an Bord befinden, also bei 2 Personen alles x 2:
1 Warnweste nach der Norm EN 471,
1 tragbares Beleuchtungsgerät (z. B. Taschenlampe),
1 Paar Schutzhandschuhe und
1 Augenschutzausrüstung (z. B. Schutzbrille oder Helm mit Visier)
Je nach Art des Gutes, benötigen Sie noch zusätzlich:
Gefahrgut-/ADR-Klassen:
Ausrüstung:
1
2
3
4.1
4.2
4.3
5.1
5.2
6.1
7
8
9
Augenspülwasser
 
 
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Schaufel
 
 
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Kanalabdeckung
 
 
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Auffangbehälter
 
 
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Atemschutzmaske(mind. Filter AI, BI,EI, K1-PI) je Person (nur bei Gütern mit Gefahrzettel Nr. 2.3 und 6.1)
 
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   Wir möchten Sie hiermit vorsorglich darauf hinweisen, dass wir nur ADR-konform ausgerüstete Fahrzeuge beladen, die sich ebenfalls in technisch einwandfreiem Zustand (Reifen, Ladefläche, Steckbretter, Plane) befinden. Unsere Mitarbeiter führen entsprechende Fahrzeugkontrollen durch und weisen Fahrzeuge mit unvollständigen Gefahrgutausrüstungen oder Mängeln  zur Beladung ab.
   Um Ihnen eine zügige  Abfertigung und Beladung bei uns zu ermöglichen, bitten wir Sie sich im Vorwege von dem ADR-konformen Zustand Ihres Lkw zu überzeugen.
 Vielen Dank für Ihre Mitarbeit im Sinne eines sicheren Gefahrgut-Transportes.