Gefahrgut-Transport

Veröffentlicht am 21. November 2013 in Gefahrgut-Transport

Müssen Seecontainer zukünftig vor Verladung zwingend verwogen werden?

Im November-Newsletter des Bundesanzeigers las ich folgenden Beitrag über die Fragestellung, ob Seecontainer zukünftig vor Verladung  verwogen werden sollten? Doch lesen Sie selbst:  Sehr geehrter Herr Scharrenweber, Im Übergang zu einem „geraden“ Jahr ist die Logistikwelt üblicherweise recht entspannt, da sich die Vorschriftenänderungen in Grenzen halten und zumeist nur den Lufttransport betreffen. Doch in diesem Jahr kocht etwas unter der Oberfläche, das die gesamte Verladerschaft betrifft und sich noch zu einer richtig großen Sache entwickeln könnte: Das zwingende Verwiegen von Containern. Hört sich zunächst simpel an: Der Container wird gepackt, auf eine Waage gestellt und das ermittelte Gewicht an die Reederei gemeldet. Doch so einfach ist es natürlich nicht. Für einen akkuraten Stauplan des Schiffes wird das Gesamtgewicht bestehend aus Leergewicht (Tara) und Bruttogewicht des gesamten Inhalts benötigt, nur dummerweise steht der Container während vieler Ladeprozesse auf einem LKW. Da die wenigsten Verlader Containerwaagen haben, wurde bisher die verladene Menge oft berechnet, teilweise ohne Berücksichtigung der Ladehilfsmittel, z.B. der Ladungssicherung. Somit könnte ein zusätzlicher Schritt der exakten Verwiegung notwendig werden, was in einer Erhöhung der Kosten und des Zeitaufwands resultiert. Doch was ist der Grund dieser möglichen neuen Anforderung? Die International Maritime Organisation IMO hat festgestellt, dass angeblich ca. 10% aller Seecontainer überladen sind und dies eine Ursache diverser Havarien der letzten Jahre sein könnte. Sein könnte… Es ist eine unbewiesene Behauptung, aber diese reicht aus, um den Druck auf die verladende Industrie zu erhöhen, der durch aktive Mitarbeit des europäischen Chemieverbands CEFIC in den relevanten Gremien etwas aufgefangen wird. Es darf bei allen Bemühungen nie vergessen werden, dass die Industrie immer nur als NGO (non-governmental organization) vertreten ist, die bestenfalls den Finger in die Wunde legen und durch gute Argumente das Schlimmste verhindern kann; die Entscheidungen werden jedoch von den Staaten und ihren Behörden getroffen. Somit ist es wichtig aktiv mitzuarbeiten, um die Vorschriften praxisgerecht zu halten. Die definitive Entscheidung muss noch gefällt werden und da das genaue Prozedere noch nicht festgelegt wurde, bleibt zu hoffen, dass man einen praktikablen Weg findet. Die naheliegendste Lösung, alle Container in den Häfen zu verwiegen, wurde leider verworfen. Zwei Optionen stehen stattdessen zur Diskussion: a) das Verwiegen der kompletten Container durch akkreditierte Wiegestellen und b) das Wiegen und die Aufsummierung der einzelnen Packstücke im Container mittels zertifizierter Verfahren. Ob das Ziel den ganzen Aufwand rund um den Globus rechtfertigen wird, sei dahingestellt. Denn kann man so einzelnen schwarzen Schafen, die ein Interesse an einer falschen Gewichtsdeklaration haben, das Handwerk legen? Außerdem gibt es „böse Zungen“, die behaupten, dass der Fehler teilweise bei den Reedereien selbst liegt, da diese für ihre Staupläne die bei der Ladungsbuchung übermittelten provisorischen Gewichtsangaben verwenden und nach Erhalt des Versandauftrages nicht mehr ändern. Man darf also gespannt sein, wie es in 2014 weitergeht. Anmerkung: Leider ist diese Unsitte, nämlich nur Nettogewichte anzugeben und zu verladen kein Alleinstellungsmerkmal der Seefracht. Wir beobachten das z. T. ebenso im Lagereigeschäft, wie auch bei Straßentransporten. Im Zeitalter von Flatrates, lump sums, Fixkostenspedition und dem unanständigen Unterbietungswettbewerb auf Frachtenbörsen und bei Internetausschreibungen kommt es offensichtlich wohl nicht mehr so genau darauf an, ob nun ein Brutto- oder Nettogewicht angegeben wird. Viele verwechseln vielleicht die frachtfreie Beförderung von Ladehilfsmitteln mit dem Tara der Gebinde ;-). Im Zweifel wiegen wir einfach...

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Veröffentlicht am 23. Oktober 2013 in Gefahrgut-Transport

Wickeln Sie noch oder bändern Sie schon ihre Fässer für einen sicheren (Gefahrgut-)Transport?

  Größtenteils empfangen oder versenden wir die Güter unserer Kunden auf Euro- oder auf unterschiedlichen Typen von Einwegpaletten. Unpalettierte Güter finden wir hauptsächlich in Importcontainern vor.   Für den Gütertransport ist deshalb aus der Palette und dem Transportgut eine kompakte und verkehrssichere Einheit zu bilden, damit anschließend auf dem Fahrzeug eine ordnungsgemäße Ladungssicherung durchgeführt werden kann.  Denn generell gilt: Die Ladung ist ausreichend gegen Verrutschen, Umfallen und Herunterfallen zu sichern.  Dabei ist es auch völlig unerheblich, ob es sich um Gefahrgut handelt oder nicht!  Viele denken leider immer noch: „Ach, ist ja kein Gefahrgut, muss auch nicht gesichert oder evtl. nur ein bisschen gesichert werden“. Hin und wieder kommen deshalb Transporte erst gar nicht zu Stande, weil die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung nicht gegeben sind.  Um Ihnen zu zeigen, wie ein Versand mit Fässern möglichst nicht durchgeführt werden sollte, hier ein Foto einer Einwegpalette mit 3 x 200 l Fässern Gefahrgut, stellvertretend für den Rest dieser Partie, die uns kürzlich angeliefert wurde.   Von einer kompakten Ladungseinheit kann hier nicht die Rede sein. Die Wickelfolie ist in diesem Fall die einzige Verbindung zwischen Palette und Fässern und kann m. E. lediglich als Schmutz- oder Staubschutz angesehen werden. Für die gesamte Ladungssicherung (3 Pal. a 4 und 1 Pal. a 3 Fässer) wurde auf dem Planen-Lkw lediglich ein Klemmbrett bei formschlüssiger Ladung verwendet. Auf dem Lkw fand weder ein Niederzurren der Ladung statt, noch wurden Antirutschmatten unter die Paletten gelegt. Soweit so unsicher.  Wir es anders aussehen könnte, zeigt Ihnen dieses Bild:     Aus 4 Fässern und 1 Einwegpalette wurde hier eine „Sandwichpalette“ bei 2 x vertikaler und 1 x horizontaler Bänderung mittels Polyesterband (Reißfestigkeit ca. 410 kg.) gebildet. Bei 2 Fässern auf 1 Europalette würden wir diese Sicherungsmethode ebenfalls anwenden. Achten Sie bei der Palettierung ebenfalls darauf, dass die Gefahrzettel und die UN-Nr. von außen gut sichtbar bleiben.   Alternativ könnte statt der oberen Palette eine Holzplatte, Kantenschoner oder Antirutschmattenstücke beim Bändern verwendet werden. Wichtig bleibt, hier eine kompakte Ladungseinheit zu bilden, damit das Transportgut auf der Palette weder verrutschen, noch umfallen oder herunterfallen kann. Dadurch ist eine gute Basis für die anschließende Ladungssicherung auf dem Lkw gegeben. Und wenn es ihr Kunde wünscht, könnten sie diese Palette dann immer noch zusätzlich...

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Veröffentlicht am 17. Oktober 2013 in Gefahrgut-Transport

Gefahrgut-Container für USA richtig labeln

Beim Labeln ihres Gefahrgut-Containers (z. B. 20‘/40‘) für den Export in die USA ist besondere Sorgfalt geboten. Neben den einschlägigen Vorschriften für das Stauen, Sichern und Labeln ihrer Versandstücke gem. IMO-Erklärung, ist im Besonderen auf folgendes zu achten:   1)      die Kantenlänge der Placards (Gefahrzettel) sollte 30 x 30 und nicht 25 x 25 cm (Standardmaß) sein; 2)      die UN-Nr. sollte (sofern erforderlich) mit gedruckten Ziffern (nicht handschriftlich) auf die orangen Placards aufgetragen werden; 3)      alle Placards sind im oberen Drittel der vier Containerwände dauerhaft anzubringen. Bei Abweichungen bestünde für Ihren Container die Gefahr, dass die Transporteure in den USA (z. B. Eisenbahn oder Lkw) die Abnahme und den Weitertransport Ihres Containers anlehnen und dieser erst kostenpflichtig nachgelabelt werden müsste. Transportverzögerungen und Mehrkosten wäre die Folge. Anl. Foto zeigt ihnen, wie der Container aussehen...

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Veröffentlicht am 21. Juni 2013 in Gefahrgut-Transport

Neueste Fassung der RSEB v. 8. Mai 2013 ist erschienen.

Das Bundesverkehrsministerium hat Ende Mai 2013 die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weitere gefahrgutrechtliche Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut) RSEB auf seiner Internetseite zum Download bereitgestellt. Sie könnten sich diese neue Richtlinie auch als pdf-Dokument am Ende dieses Absatzes kostenlos herunterladen. Die neue Fassung der RSEB, v. 8. Mai 2013, gibt Erläuterungen für die GGVSEB, das ADR/ADN und die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).  durchfuehrungsrichtlinien-gefahrgut Lesenswert ist ebenfalls die Anlage 7, nämlich der Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog. Wie Sie wissen, bzw. hin und wieder leidvoll erfahren haben, werden nicht ADR-konforme Fahrzeuge bei uns nicht abgefertigt und abgewiesen. Wir schützen damit nicht nur uns als Verlader, sondern auch Sie als Absender oder Frachtführer vor unnötigen Buß- und...

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Veröffentlicht am 10. Juni 2013 in Gefahrgut-Transport

Ladungssicherung im Güterkraftverkehr

Die sachgerechte Ladungssicherung im Güterkraftverkehr bleibt ein Dauerbrennerthema. Der Schutz für Mensch und Umwelt, sowie der sichere und wirtschaftliche Transport stehen dabei für alle Beteiligten im Vordergrund. Generell gilt:  Die Ladung ist ausreichend gegen Verrutschen, Umfallen und Herunterfallen zu sichern.  Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Gefahrgut handelt oder nicht! Ich werde nicht müde hierauf hinzuweisen. Die tägliche Praxis zeigt mir immer wieder, dass die differenzierten Betrachtungs- und Herangehensweisen an Art und Umfang der zu sichernden  Ladungen für Diskussionsstoff der Beteiligten sorgen. Oftmals kommen Transporte gar nicht erst zu Stande, weil die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung nicht gegeben sind. Ich möchte betonen, dass wir die Gesetze nicht machen, sondern als Verlader dafür Sorge zu tragen haben, dass sie im Sinne eines sicheren Transportes angewendet und umgesetzt werden! Die Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung hat unter Mitwirkung des VCI und anderen Verbänden im Mai 2013 ein Ladungssicherungs-Informationssystem (L-I-S) veröffentlicht. Dieser Ratgeber enthält m. E. in sehr anschaulicher Form wertvolle und praxisrelevante Tipps für eine sach- und fachgerechte Ladungssicherung. Das L-I-S erhalten Sie als pfd-Dokument direkt auf der VCI-Seite...

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Veröffentlicht am 8. April 2013 in Gefahrgut-Transport

Großbaustelle Hohe Schaar bis Ende April 2013!

Durch umfangreiche Bauarbeiten werden wir bis Ende April 2013 mit z. Teil gravierenden Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen haben. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg hat in der Zeit v. 7. – 25. April 2013 die Sanierung der Fahrbahndecken in 4 Bauphasen geplant. Deshalb empfehlen wir Ihnen entsprechend mehr Fahrzeit für Anlieferungen und Abholungen bei uns einzuplanen. Aus Erfahrung wissen wir, dass besonders in den Morgen- und Nachmittagsstunden mit erheblichen Verzögerungen zu rechnen ist. Viel Glück und versuchen Sie entspannt zu bleiben! Klicken Sie auf Großbaustelle Hohe Schaar, um über die Planungen zu...

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