Gepostet by on Jan 26, 2012 in Gefahrgut-Transport | Keine Kommentare

Merkblatt zu UN 3166, Änderungen im IMDG-Code.

   Diese Änderung birgt noch viele Fragen einerseits für Reedereien, andererseits für Verlader: das Amendment 35-10 des IMDG-Codes hat für die UN-Nummer 3166 – Motoren und Fahrzeuge, verrennungs- oder brennstoffzellenmortorisch betrieben – und für die UN-Nummer 3171 – Fahrzeuge und Geräte, batteriemotorisch betrieben – neue Bestimmungen im Gepäck.

   Vor allem die UN-Nummer 3166 führt bei Verladern und Reedereien zu Fragen, die bislang nicht abschließend geklärt sind und im Laufe dieses Jahres in diversen Arbeitsgruppen behandelt werden.

   Die Wasserschutzpolizei Hamburg hat für den derzeitigen Stand der Vorschriften ein Merkblatt erarbeitet, welches vor allem die Sondervorschriften (SP) 961 und 962 und deren Anwendung unter Bezugnahme auf die häufig gestellten Fragen erläutert. Das Merkblatt kann hier heruntergeladen werden oder direkt abgefragt bei der Wasserschutzpolizei unter

 http://www.hamburg.de/wsp032-np/

aktuelle-info-un3166-do

Quelle: Gefahrgut