Hier finden Sie die finale Fassung der RSEB (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) jetzt.
In ein paar Tagen ist es soweit. Das ADR 2011 tritt am 1. Juli 2011 verbindlich in Kraft und in diesem Zusammenhang sind die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut RSEB (Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, GGVSEB, und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordungen) anzuwenden.
Wir haben Ihnen die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebene Richtline in unserem Downloadbereich als pdf-Datei bereit gestellt.