Gepostet by on Mai 12, 2011 in Gefahrgut-Transport | Keine Kommentare

Wie Sie Wartezeiten bei unseren Gefahrgut-Kontrollen zukünftig minimieren könnten, um Ihren Lkw für den Gefahrgut-Transport schneller abfertigen und beladen zu können.

In unserem Blogartikel v. 3. März 2011 hatten wir Sie darauf hingewiesen, dass  bevor ein kennzeichnungspflichtiger Gefahrgut-Transport unserer Gefahrgutlager in Hamburg-Wilhelmsburg verlässt, jedes Fahrzeug von unseren Mitarbeitern auf die Vollständigkeit Ihrer Gefahrgutausrüstung hin überprüft wird. Hierbei ist es unerheblich ob wir Verlader oder Absender sind.

Die damit gemachten Erfahrungen waren in den vergangenen gut 2 Monaten sehr unterschiedlich und teilweise, um es vorsichtig zu formulieren,  recht abenteuerlich. Es gab Abholer die es selbst beim 3. Abholversuch nicht geschafft hatten, eine dem Gefahrgut-Transport angemessenen Gefahrgutausrüstung zu präsentieren, bzw. einen geeigneten Lkw einzusetzen.

Die Gründe, warum Fahrzeuge zur Beladung mit Gefahrgut abgewiesen wurden, sind so vielschichtig wie die Anforderungen an einen Gefahrgut-Transport an sich. Hier einige Punkte, die bei uns z. T.  nur noch Kopfschütteln ausgelöst haben:

– Lkw ohne TÜV,

– Lkw ohne orange Warntafeln,

– Kraftfahrer ohne ADR-Schein,

– Fehlende oder unvollständige Beförderungspapiere,

– Fehlende Ausrüstungsgegenstände (z. B. Kanalabdeckung, Feuerlöscher, abgelaufen            Augenspülflüssigkeit),

– Fehlendes, nicht ausreichendes oder mangelhaftes Ladungssicherungsmaterial,

– „Ich wusste gar nicht, dass es sich um Gefahrgut handelt. Könnten Sie nicht mal ein Auge zudrücken?“,

–  usw., usw.

Wie Sie erkennen können, gibt es nach wie vor Transportunternehmer, die mit Gefahrgut-Transporten z. T. hoffnungslos überfordert sind. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, hier alle über den berühmten einen Kamm scheren zu wollen!

Ich spreche hier hauptsächlich Selbstabholer an, bei der wir in unserer Eigenschaft als Verlader und nicht als Absender aktiv werden.

Damit Ihre Gefahrgut-Abholungen zukünftig gleich beim 1. Mal erfolgen könnten, für Sie vergebliche Anfahrten wegfallen und bei uns wertvolle Arbeitszeiten durch Mehrfachkontrollen minimiert werden, sollten Sie  sich bereits vor Übernahme Ihrer Gefahrgutsendung bei uns über die Vollständigkeit Ihrer Gefahrgutausrüstung überzeugen und evtl. fehlende oder mangelhafte Ausrüstungsgegenstände ergänzen oder ersetzten.

Zukünftig haben wir für Gefahrgutabholer folgende Umgangsregelung vorgesehen:

– Identifizierung des Abholers mit auszuliefernder Sendung im Büro (ohne Ladepapiere/-Referenz keine Abfertigung),

–    Aushändigung unserer Lkw-Checkliste _ADR 2011 7.5.1.2_ an den Kraftfahrer,

–   Selbständige Vorkontrolle durch den Kraftfahrer anhand unserer Checkliste, sucht und   legt die Gefahrgutausrüstung für die weitere Überprüfung durch unseren Mitarbeiter bereit,

–   Der Mitarbeiter überprüft die bereitgelegte Gefahrgutausrüstung anhand der Checkliste und entscheidet über Beladung oder Zurückweisung des Fahrzeuges.

Sollten Sie, bzw. der Fahrer Ihm Rahmen seiner eigenen Vorkontrolle bereits feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht den Anforderungen entspricht, bevor unser Mitarbeiter dieses feststellt, geben Sie die Lkw-Checkliste im Büro mit dem Hinweis des Mangels wieder ab.

Wir bitten in gegenseitigem Interesse um Beachtung, bedanken und für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit hinsichtlich eines sicheren Gefahrgut-Transportes.