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Veröffentlicht am 19. Dezember 2012 in Allgemein

Anfangsprobleme des Hamburger Seezollhafens schwinden.

   Die anfänglichen Schwierigkeiten im Probebetrieb bei der Umstellung von Hamburger Freihafen hin zum Seezollhafen scheinen zu schwinden. Seit dem 1. Dezember 2012 arbeiten die großen Hamburger Containerterminals bereits nach den dann ab 1. Januar 2013  gültigen neuen Zollvorschriften.    Wir selbst hatten bisher bei der Abnahme unserer Vollcontainer bei Eurogate oder  der HHLA nach den neuen Seezollhafen-Bestimmungen keine Probleme. Voraussetzung bleibt natürlich nach wie vor eine gute Vorbereitung und Überprüfung der vorzulegenden Zolldokumente. Über weitere Erkenntnisse des Echtbetriebes berichtet die...

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Veröffentlicht am 5. Dezember 2012 in Allgemein

Umstellung vom Hamburger Freihafen zum Seezollhafen!

  Seit dem 1. Dezember 2012 gelten die neuen Zollbestimmungen für den Hamburger Seezollhafen an den großen Containerterminals. Der Grund ist die Abschaffung des Hamburger Freihafens zum 1. Januar 2013.   Diese Umstellung hat jetzt zu ersten Staus an den Terminals bei der Containerabfertigung geführt. Wie Sie diese verhindern können lesen Sie jetzt...

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Veröffentlicht am 13. April 2011 in Allgemein

Wie Hamburg zukünftig mit Schiffen aus Japan umgeht.

Heute Morgen erhielten wir eine aktuelle Pressemitteilung der Logistik-Initiative Hamburg zum zukünftigen Umgang mit Schiffen aus Japan. Lesen Sie hier: Von: Logistik-Initiative Hamburg [mailto:info@hamburg-logistik.net] Gesendet: Dienstag, 12. April 2011 17:18 An: Heins, Uwe Betreff: Informationen zum Verfahren „Schiffe aus Japan“  Mitgliederinformation  Sehr geehrter Herr Heins,  nachfolgend erhalten Sie die nach der heutigen Landespressekonferenz herausgegebene  Veröffentlichung bzgl. des Verfahrens „Schiffe aus Japan“ sowohl in Deutsch und in Englisch:  „Die aus Sicherheitsgründen ohnehin bestehenden Meldeverpflichtungen werden erweitert. Zu den bereits bestehenden verpflichtenden Vorausangaben wird für Schiffe, die aus Tokio oder Yokohama kommen, oder die das Seegebiet um Fukushima durchfahren haben, der Fragenkatalog erweitert. Mindestens 24 Stunden vor dem Einlaufen in einen deutschen Hafen, wird beispielsweise vom so genannten Point of Contact (POC) erhoben, in welchen japanischen Häfen das Schiff festgemacht hatte, ob es dort Seewasser aufgenommen hat, welche Häfen zuvor auf der Rückfahrt angelaufen wurden und ob bzw. wo bereits Maßnahmen durchgeführt wurden. Die Angaben werden durch den PoC gesichtet und die relevanten Schiffe an die WSP-Leitstelle in Cuxhaven gemeldet. Diese Meldung wird dann, sofern Hamburg der Bestimmungshafen ist an den  Führungs- und Lagedienst der Polizei als Meldekopf aller Hamburger Behörden weitergeleitet. Von dort würden die betroffenen Stellen sofort informiert werden und Polizeibeamte der Hamburger Wasserschutzpolizei, die ausgebildet sind, Kontaminationen festzustellen, würden dann die betreffenden Schiffe überprüfen. Zusammen mit dem Lotsen würden die Polizeibeamten in Brunsbüttel an Bord gehen und ihre Messungen bis Hamburg beendet haben.  Sollte bei den Messungen ein Wert von 0,2 Mikrosievert/h überschritten werden, wird nach Rücksprache mit der Gesundheitsbehörde über das weitere Vorgehen entschieden. Das kann im Einzelfall auch dazu führen, dass Schiffe zunächst am Liegeplatz „Finkenwerder Pfähle“ festmachen. um dort durch die Gesundheitsbehörde ein weiteres Mal gemessen zu werden. Sollten diese Werte Maßnahmen erforderlich machen, würden zum Schutz der Besatzung und im Hinblick auf die Behandlung des Schiffes weitere lageangepasste Maßnahmen eingeleitet werden.   Eine Überprüfung der eingeführten Waren findet durch den Zoll statt. Schon vor den Ereignissen in Japan hat der Zoll Waren regelmäßig auf Strahlung untersucht. Diese schon lange stattfindenden Überprüfungen sind eng mit den bestehenden Sicherungsmaßnahmen verknüpft, die ihren Ursprung in den Anschlägen vom 11.09.2001 in den USA haben. Neben Probemessungen wird jeder Container, der den Hafen verlässt oder in den Hafen eingeführt wird, auf radioaktive Kontamination überprüft. Aus Japan eingeführte Lebensmittel, die mengenmäßig sehr gering sind, werden durch die Gesundheitsbehörde zu 100 Prozent überprüft.“   “The reporting obligations that in any case exist for safety reasons are being expanded. In addition to the existing mandatory details to be provided in advance, the questionnaire is being expanded for ships that come from Tokyo or Yokohama or have passed through the sea area around Fukushima. At least 24 hours before the vessel enters a German port, the Point of Contact (POC) for example surveys what Japanese ports the ship berthed in, whether it took on seawater there, what ports were previously called at on the return voyage and whether measures were already taken and if so where. The details are examined by the PoC and the relevant ships reported to the Waterways and Shipping Administration Control Centre (WSP-Leitstelle) in Cuxhaven. This report will then, provided that Hamburg is the port of destination, be passed on to the Command and Situation Assessment Centre of the police as intelligence coordination centre of all Hamburg authorities. From there the affected bodies would be immediately informed and police officers of the Hamburg Water Police, who are trained in determining contaminations, would then inspect the relevant ships. The police...

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