Gepostet by on Okt 29, 2014 in Gefahrgut, Logistik allgemein | Keine Kommentare

Welche Änderungen und Gefahren beschert uns der Mindestlohn in der Logistikbranche?

Der Mindestlohn beschädige nicht nur die Tarifautonomie, sondern lasse Spediteure und Logistiker in eine Haftungsfalle laufen.“

Zitat: DSLV-Präsident Mathias Krage

Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8Euro50! Nein, wir haben kein Problem mit dem Mindestlohn, denn wir bezahlen unsere Mitarbeiter übertariflich anständig.

Haarig wird es allerdings dann, wenn wir als Auftraggeber in die Haftung für unsere Dienstleister bei allen Arten von Lager-, Umschlags-, Transport- und sonstigen Aufträgen genommen werden und wie ein Bürge für die Mindestlohnverpflichtungen unserer Auftragnehmer und weiteren Nach- und Unterauftragnehmer haften sollen! Na, Mahlzeit!

Höchste Zeit sich mit diesem Thema auseinander zu setzen und vertraut zu machen. So geschehen auf unserer letzten Mitgliederversammlung unserer Mittelstandkooperation Transcoo09 in Leipzig.

Den sehr interessanten Vortrag unserer Referentin Frau Kristin Werner vom Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) e. V. finden Sie als pdf-Datei unter diesem Text.

Mindestlohn Logistikbranche