TRGS 555 aktualisiert und veröffentlicht
Die TRGS 555 (Technische Regel Gefahrstoffe) ist jetzt von der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) aktualisiert und veröffentlicht worden. Hierin wird geregelt, wie Ihre Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gem. § 14 Gefahrstoffverordung zu informieren sind. Vor Aufnahme von Tätigkeiten müssen Sie als Arbeitgeber z. B. sicherstellen, dass Ihrem Mitarbeiter eine schriftliche Betriebsanweisung zugänglich gemacht wird.
Schulen Sie Ihren Mitarbeiter in einem persönlichen Gespräch und hängen Sie Ihre Betriebsanweisung an einem zentralen Ort im Arbeitsbereich Ihres Unternehmens aus. Bei uns hat sich z. B. das Laminieren der Betriebsanweisungen bewährt.
Die aktuelle Ausgabe der TRGS 555 erhalten Sie hier.