Gepostet by on Sep 20, 2012 in Allgemein | Keine Kommentare

TRGS 512 „Begasungen“ wurden geändert und ergänzt.

   Die TRGS 512 „Begasungen“ wurde geändert und ergänzt. Eine entsprechende Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt GMBl 2012, S. 717 bis 721, vom 13. September ist erfolgt.

   Die Nummer 5.4.3 „Erweiterter Maßnahmenkatalog für Begasungstätigkeiten an und in Transporteinheiten“,  sowie die Anlagen 3d und 4. wurden neu gefasst.

   Werden begaste Transporteinheiten im Falle einer Ladungsüberprüfung oder vor der Entladung am Bestimmungsort geöffnet, sind die Regelungen dieses neuen Kapitels anzuwenden.

   Zum genauen Wortlaut und zu den neuen Ergäzungen geht es über den nachfolgenden Link:

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-512_content.html;jsessionid=EEBB573050D2E5CBC210EB39E0C37C5A.1_cid246