Gefahrgut-Lagerung

Veröffentlicht am 23. November 2011 in Allgemein

TRGS 201 (Technische Regel Gefahrstoffe) wurde neu gefasst.

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Technische Regel Gefahrstoffe TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ neu gefasst. Die 22-seitige Regel steht zum Download bereit, gilt allerdings bis zur Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) als vorläufig. Die TRGS 201 beschreibt die Vorgehensweisen zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen bei Tätigkeiten nach § 2 Absatz 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), insbesondere nach § 6 Abs. 3 und § 8 Abs. 2 GefStoffV. Sie soll dem Arbeitgeber Hilfestellung geben, wie die Stoffe und Gemische, die nicht von einem Inverkehrbringer nach § 4 GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet wurden (z.B. im Unternehmen synthetisierte Produkte oder Zwischenprodukte), selbst einzustufen und zu kennzeichnen sind. Unbeschadet abfallrechtlicher Vorschriften regelt diese TRGS unter anderem die Anwendung der Kennzeichnungsvorschriften der Gefahrstoffverordnung auf Abfälle, soweit es sich um gefährliche Stoffe und Gemische handelt und Tätigkeiten mit ihnen ausgeübt werden. Quelle: gefahrgut-online.de  ...

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Veröffentlicht am 24. März 2011 in Gefahrgut-Transport

Wann ist eine UN-Nummer auf Versandstücken gem. ADR gut lesbar?

   Anfang ds. Woche monierte ein Beamter der Wasserschutzpolizei im Rahmen seiner Gefahrgutkontrolle die Schriftgröße der UN-Nummer auf den Versandstücken hinsichtlich guter Lesbarkeit. In diesem Fall handelte es sich um 6 IBC. Der Befüller der IBC, also unser Kunde, hatte die UN-Nummer in sein Produktetikett integriert.    An der guten Lesbarkeit der UN-Nr. kamen bis dato weder bei unserem Kunden, noch beim Handling an unserem Lager oder vorherigen ADR-Kontrollen keine Zweifel auf.     Bis wir durch das Vermessen der UN-Nr. des Beamten eines Besseren belehrt wurden. Das Messergebnis ergab eine Buchstaben- bzw. Ziffernhöhe von ca. 3-4 mm, was leider eben nicht als gut lesbar festgestellt wurde.    Aber wer und wie definiert sich gute Lesbarkeit wenn es um die Schriftgröße von UN-Nr. geht? Hier kommt jetzt die GGVSEB-Durchführungsrichtlinie – RSEB ins Spiel. Die RSEB erläutert und kommentiert die Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenschifffahrt.    Hier heißt es, dass die Schrifthöhe für die Kennzeichnung mit der UN-Nummer auf Versandstücken mit mindestens 6 mm empfohlen wird.    Diese Empfehlung sollte ursprünglich im neuen ADR 2011 als verbindlich aufgenommen werden. Wurde sie aber nicht. Geplant ist jetzt, dass im ADR 2013 zu manifestieren. Weiterhin ist angestrebt die Schrifthöhe sogar auf 12 mm zu vergrößern, um sie an die Mindestgröße der UN-Codierung für Versandstücke anzupassen.    Was haben wir daraus gelernt? Auch wir werden unsere Kunden darauf hinweisen, der Empfehlung der RSEB zu folgen. Beim nächsten Druck der Etiketten sollte die Mindestschriftgröße der UN-Nummern dann eingehalten werden.    Ein „Ticket“ für diese Nachschulung gab es von dem freundlichen Kontrollbeamten übrigens...

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Veröffentlicht am 10. März 2011 in Gefahrgut-Transport

Wie Sie umweltgefährdende Stoffe spätestens ab 1.7.2011 nach ADR 2011 zu kennzeichnen haben.

   Das neue ADR 2011 ist ab 1. Juli 2011 verbindlich und regelt u. a., wie Sie spätestens ab diesem Zeitpunkt umweltgefährdende Stoffe zu kennzeichnen haben. D. h., dass wir uns bis zum 30. Juni 2011 in der sog. Übergangsfrist befinden und noch beide u. g. Symbole Gültigkeiten haben.    Worüber ich Sie heute informieren möchte ist weder ein verfrühter Aprilscherz oder eine Fehlinterpretation des ADR 2011 noch in geistiger Umnachtung meinerseits geschrieben worden.       Wie Sie wissen wurde die zusätzliche Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe im Jahr 2009 eingeführt. Versandstücke, mit Ausnahme von Einzel- und zusammengesetzten Verpackungen (flüssige Stoffe bis max. 5 l, feste Stoffe bis max. 5 kg netto), mussten dauerhaft mit Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe (Fisch und Baum) bezettelt sein.    Das wird auch ab 1. Juli 2011 so bleiben, nur mit dem Unterschied, dass der Fisch dann nicht mehr weint.    Genau, Sie haben richtig gelesen. Wenn der Fisch nicht mehr weint, gibts auch keine Träne mehr. Aber sehen Sie hier, was ich damit meine:   Das sich der Hintergrund auf dem neuen Gefahrzettel marginal verschoben hat, sei hier nur am Rende erwähnt.      Sollten Ihre Gefahrgüter ab d. 1. Juli 2011 noch mit den alten Kennzeichen etikettiert sein und in eine Fahrzeugkontrolle geraten, könnten Ihnen beim Öffnen des Bußgeldbescheides über ca. € 500,00 evtl. die Tränen in die Augen schießen.    Ob die Hüter des Gesetzes dieses auch tatsächlich so unsetzen werden, bleibt abzuwarten.  Ich werde es mit Sicherheit nicht auf einen Versuch ankommen lassen.       Damit auch Sie nicht in die mögliche Bußgeldfalle tappen, denken Sie an die rechtzeitige Um- bzw. Nachetikettierung  Ihrer Gebinde mit den ab spätestens 1. Juli 2011 zu verwendenden Symbolen für umweltgefährdende Stoffe. Wir erledigen das im Übrigen auch für Sie. Vielen Dank für Ihre...

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Veröffentlicht am 15. Februar 2011 in Allgemein

Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Gefahrstoffverordnung für Ihre Gefahrgut-Lagerung.

   Die Gefahrstoffverordnung sowie die Erste und die Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz wurden geändert und im Bundesgesetzblatt am 30. Nov. 2010 veröffentlicht.     Den  genauen Wortlaut dieser neuen Vorschriften könnten Sie sich in unserem Downloadbereich in der Online-Ausgabe des Bundesgesetzblattes herunterladen.    Eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Gefahrgut-Lagerung für alle Lagerhalter und Anlagenbetreiber von...

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Veröffentlicht am 15. Januar 2011 in Allgemein

Was haben Lehnkering, K+P, Süderelbe und Lübker bei der Gefahrgut-Lagerung in Hamburg gemeinsam?

   Die großen Gefahrgutlager in Hamburg, wie Lehnkering, K+P, Süderelbe und Lübker, befinden sich in unmittelbarer Nähe zueinander. Dadurch konzentriert sich das Angebot an modernste Gefahrgut-Lagerung auf den Freihafen sowie die Stadtteile Altenwerder, Harburg und Wilhelmsburg.        Lehnkering mit je einem Lager inner- und außerhalb des Freihafens hatte die Standorte von Buss Safelox übernommen. K+P betreibt sein Lager in Hamburg-Altenwerder. Süderelbe mit zwei Standorten in Hamburg-Harburg und Lübker in Hamburg-Wilhelmsburg.    Gute Verkehrsanbindungen an die Autobahnen A1 und A7 sorgen für beste Erreichbarkeiten der...

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