Neue Vorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen enthält zahlreiche Neuerungen. Bestandsanlagen werden zwar geschützt, für Anlagenbetreiber besteht dennoch Handlungsbedarf.
Ein sehr interessanter Artikel von Anne Rausch (Rechtsanwältin bei der Wirtschaftskanzlei CMS in Köln), erschienen in der verkehrs RUNDSCHAU v. 18.8.2017. hier klicken