Importcontainer der Woche! Beförderungsverbot der Wasserschutzpolizei!
Da staunten wir nicht schlecht, als wir diese Bilder zusammen mit dem Beförderungsverbot der Wasserschutzpolizei für einen Import-20iger mit Gefahrgut (16 Ibc/17 t UN 2920, Kl. 8(3),II) aus China zu sehen bekamen. Aber leider kein Einzelfall, weil die Ladungssicherung in Ländern wie China und Indien z. T. nach wie vor in den Kinderschuhen steckt, um es mal freundlich zu formulieren.
Zur „Ladungssicherung“ wurden zwei Holzbalken verwendet. Das war es dann auch schon….also, danke für Nichts. O-Ton unseres Kunden: „Unser Lieferant hat in China für das Packen und Sichern extra eine Fachfirma beauftragt!“ Da frage ich mich: Und wozu?
Das Containerterminal in Hamburg führte dann die sach- und fachgerechten Nachlaschung der Ibc durch. Das Beförderungsverbot wurde seitens der Wasserschutzpolizei wieder aufgehoben und wir konnten den Container mit 2 Tagen Verzögerung per Lkw übernehmen. Bei der Entladung in unserem Gefahrgutlager boten sich uns dann folgende Bilder:
Die Ibc wurden in beiden Lagen waagerecht 2-fach gegurtet und die Zwischenräume mit Luftpolstersäcken ausgefüllt. Im Prinzip kein Hexenwerk, wenn man weiß wie es geht.
Und warum zeige und schreibe ich Ihnen das? Unser verärgerter Kunde bat uns um unsere Dokumentations-, Reklamations- und Nachschulungshilfe für seine chinesischen Freunde und deren Experten. Denn abgesehen von der zeitlichen Verzögerung, liegen die Rechnungen für die zusätzlichen Kosten wie das Kailagergeld und das Nachlaschen noch gar nicht vor.