ADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet heute, am 30 Juni 2011! (Teil 8)
In meiner kleinen Informationsreihe über das neue ADR 2011, das am 1. Juli 2011 in Kraft tritt, hatte ich Sie mit ein paar Neuerungen vertraut gemacht.
In dieser kurzen Zusammenfassung lesen Sie jetzt, ob Sie folgende Punkte bereits in Ihrem Betrieb umgesetzt haben:
– Ihre alten Vorschriften sind aus dem Verkehr gezogen und entfernt worden, es gilt nur noch Aktuelles.
– Alle am Gefahrguttransport Beteiligten wurden vor Aufnahme Ihrer Tätigkeiten geschult bzw. unterwiesen.
– Die neuen UN-Nummern wurden überprüft und Umklassifizierungen ggfs. vorgenommen.
– Die neuen Gefahrzettel für Güter in begrenzten Mengen wurden besorgt und sind verfügbar.
– Ihre Gefahrgutdatensätze in der EDV wurden überprüft und entsprechend neu aufgespielt.
– Im Beförderungspapier wird, wenn erforderlich, der Textzusatz „umweltgefährdend“ geführt.
– Der neue Gefahrzettel für umweltgefährdende Stoffe (ohne Träne) wird verwendet.
– Der Begriff Abfall wird jetzt hinter und nicht mehr vor der UN-Nr. niedergeschrieben.
– Die neuen schriftlichen Weisungen sind in den Fahrermappen im Fahrerhaus vorhanden.
– Sie kennen die neue ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Schein) im Scheckkartenformat. (lesen Sie dazu auch meinen Blogartikel v. 28. März 2011)
Im Sinne sicherer Gefahrguttransporte wünsche ich Ihnen einen guten Start mit dem neuen ADR 2011!