Gepostet by on Jun. 21, 2011 in Allgemein | Keine Kommentare

ADR 2011, die Übergangsfrist für das alte ADR 2009 endet am 30. Juni 2011! (Teil 1)

   Knapp 2 Wochen noch, dann müssen die Änderungen der Gefahrgutvorschriften nach ADR 2011 umgesetzt sein. Sind Sie und Ihre Mitarbeiter auf die neuen Gefahrgutvorschriften vorbereitet? Ist Ihre Dokumentation auf den neuesten Stand des ADR 2011 abgestimmt?

   Wenn ja, dann haben Sie Ihre Schularbeiten bereits erledigt. Wenn nicht, könnten Sie bis zum Start am 1. Juli 2011 täglich hier lesen, was es an relevanten Neuerungen im ADR 2011 gibt.

Heute: Unterweisung nach 1.3 ADR:

   Sind Sie Gefahrgutbeauftragter oder Inhaber/Verantwortlicher eines Unternehmens auf dem Gebiet Gefahrgutlogistik und bringen Gefahrgut in den Verkehr? Dann müssen Sie Ihre Mitarbeiter gemäß Kapitel 1.3 ADR/RID unterweisen oder nach § 6 GbV (D) schulen.   

   Haben Sie keine Zeit eine entsprechende Schulungsmaßnahme selbst zu erstellen oder durchzuführen? Dann wird es höchste Zeit dieses jetzt zu tun oder zu veranlassen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Ihnen weiterhelfen könnten.

Morgen: Dokumentation im Unternehmen