Gefahrgutfahrer erwarten härtere Strafen bei Alkoholkonsum!
Kraftfahrer von Gefahrguttransporten, die alkoholisiert unterwegs sind, sollen künftig härter bestraft werden. Eine Änderung der Gefahrgutverordnung sieht dieses vor. Sie soll dem Vernehmen nach 2013 in Kraft treten.
Das Bundesverkehrsministerium teilte darüber hinaus mit, dass Alkoholsünder von Gefahrguttransporten künftig neben einem Bußgeld zusätzlich mit Punkten in Flensburg zu rechnen hätten.
Ein Ministeriumssprecher weiter: „Die Null-Promille-Grenze bleibt unberührt“. Das Ministerium trat damit Befürchtungen der Polizeigewerkschaft entgegen, die das absolute Alkoholverbot für Kraftfahrer von Gefahrguttransporten aufgeweicht sah.
Das Ziel ist, die neue Verordnung im Straßengesetz bzgl. der Blutalkoholgrenze von 0,5 Promille so anzupassen, dass Alkoholverstöße ab 2013 auch mit Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden können. Bisher war dieses nicht möglich, wie das Ministerium bestätigte.