Gepostet by on Mrz 28, 2011 in Gefahrgut-Transport | Keine Kommentare

Haben Sie den neuen ADR-Schein (ADR-Schulungsbescheinigung) schon mal gesehen?

   Seit d. 1.1.2011 gibt es den neuen ADR-Schein, bzw. die ADR-Schulungsbescheinigung, wie sie in der offiziellen Sprachregelung genannt wird. Möglicherweise ist Sie Ihnen oder Ihrer Beauftragten Person im Rahmen Ihres ADR-Checks vor einem Gefahrgut-Transport bereits schon einmal vorgezeigt worden.

   Der neue ADR-Schein hat Scheckkartenformat inkl. Inhaberbild (analog des EU-Führerscheines), ist aus weißem Kunststoff gefertigt und in schwarzer Schrift bedruckt. Fälschungssicherheit konnte trotz Sicherheitsmerkmalen wie z. B. UV-Druck oder Hologramm nicht hergestellt werden.

   Der neue ADR-Schein erscheint in der Landessprache des ausstellenden Staates. Zusätzlich noch in Deutsch, Englisch oder Französisch, wenn der ADR-Schein nicht in diesen drei Staaten (DE, GB, F) ausgestellt wurde.    

     

    Aber keine Bange, die orangen ADR-Scheine haben deshalb noch lange nicht ausgedient. Sie dürften noch bis 31.12.2012 von den Behörden ausgestellt werden und sind dann 5 weitere Jahre gültig. Nach heutiger Zeitrechnung hätte der alte, orange ADR-Schein dann theoretisch am 31.12.2017 seinen letzten Arbeitstag.